Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/119: Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021 · 18 Seiten
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3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die vorgeschlagenen Investitionen betreffen unter anderem die Verbesserung von Rollmaterial, um den Anforderungen des BehiG gerecht zu werden.
3.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Mit dem hier vorgeschlagenen Verpflichtungskredit für die Jahre 2018 bis 2021 können im Gegensatz zu heute einerseits bestimmte Angebotsausbauten und andererseits Investitionen getätigt werden, die die Attraktivität des öV gegenüber dem Individualverkehr erhöhen.
3.6 Andere Auswirkungen
Folgen für die Transportunternehmen im RPV
Die TU wurden ebenso wie die Kantone über die unveränderten Bundesmittel für das Jahr 2018 und die in den Folgejahren zugewiesenen Mittel informiert. Diese Mittel sollten ab 2020 ausreichen, falls die Unternehmen ihre Anstrengungen im Bereich der Effizienzgewinne und der Tariferhöhungen bestätigen; diese beiden Hebel fallen in ihren Verantwortungsbereich.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates
4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 27. Januar 20168 zur Legislaturplanung 2015– 2019 angekündigt.
4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates
Diese Vorlage steht in keinem Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung9 (BV).
Der Bundesbeschluss über die Freigabe eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im RPV stützt sich auf Artikel 30a (neu) PBG. Dieser Artikel be-
8 BBl 2016 ....
9 SR 101