Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/119: Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021 · 18 Seiten
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ihre Finanzierung zu übernehmen, kann davon ausgegangen werden, dass die zugewiesenen Mittel zur Deckung aller im berücksichtigten Zeitraum angemeldeten Bedürfnisse ausreichen. Ab 2020 beträgt der Unterschied zwischen geschätzten und zugewiesenen Mitteln 10 Millionen Franken. Erfahrungsgemäss kann diese Lücke im Lauf des Bestellverfahrens geschlossen werden. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn die in Kapitel 2.2.3 beschriebenen Massnahmen auch umgesetzt werden.
Mit ihrer Zustimmung zu diesem Verpflichtungskredit ermöglicht die Bundesversammlung dem Bund, seinen finanziellen Verpflichtungen bei der Mitfinanzierung des RPV grundsätzlich nachzukommen. Gleichzeitig erhöht sie die Planungssicherheit für die beteiligten Parteien. Zudem wird sichergestellt, dass die Beträge mit dem Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2019 vereinbar sind.
Falls die Bundesmittel nicht ausreichen, um den Anteil des Bundes an den von den Kantonen geplanten RPV-Angeboten zu finanzieren, muss der Bund für die Zuweisung seiner zusätzlichen Mittel für die Jahre 2019 bis 2021 Prioritäten festlegen. Angesichts der noch ausstehenden Schritte, die zur Bestätigung des Inhalts und des Inbetriebnahmejahres verschiedener Projekte noch nötig sind, verzichtet diese Vorlage auf eine weitergehende Festlegung von Prioritäten. Sie werden im Rahmen des Bestellverfahrens im RPV in Absprache mit den Kantonen als Mitbesteller festgelegt.
2.2.5 Zukunftsperspektiven
Auftrag des Parlaments zur Analyse und Reform des RPV-Systems
Mit dem Verpflichtungskredit wird der Entwicklungsrahmen des RPV für vier Jahre festgelegt. Darüber hinaus sind Massnahmen mit mittel- bis langfristigem Charakter erforderlich. Das Parlament hat den Bundesrat mit der Motion 13.3663 «Regionaler Personenverkehr. Sicherstellung der Finanzierung und Harmonisierung des Bestellverfahrens» beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, wie einerseits die Finanzierung des RPV auf lange Sicht sichergestellt und das heutige Bestellverfahren harmonisiert und vereinfacht und andererseits dessen Angebot besser auf die beschlossenen Infrastrukturausbauten und die Finanzierung abgestimmt werden kann. Damit soll das System als Ganzes auf dauerhafte Grundlagen gestellt werden.
Erste Analyse des BAV und Beratung mit den wichtigsten Anspruchsgruppen
Das BAV erstellte verschiedene Analysen: Zum einen wurde das Bestellverfahren evaluiert, zum anderen bildete es eine Gruppe von Sachverständigen, die die verschiedenen Reformvorschläge zur Steuerung und Finanzierung des RPV prüfte und Empfehlungen abgab. Das BAV diskutierte diese Vorschläge mit den verschiedenen Beteiligten und zog Schlüsse daraus.
Entscheid des Bundesrates über das weitere Vorgehen noch in diesem Jahr
Der Bundesrat wird sich in der zweiten Jahreshälfte 2016 zum weiteren Vorgehen bei der möglichen Neugestaltung der Steuerung und Finanzierung des RPV äussern.