Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/119: Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021 · 18 Seiten

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2.2.4 Grundsatzentscheid des Bundesrates

Der Bundesrat fällte am 18. November 2015 einen Grundsatzentscheid zu einem Verpflichtungskredit für den RPV für den Zeitraum 2018–2021.

Angesichts der schwierigen Finanzlage des Bundes, die sich insbesondere im Stabilisierungsprogramm 2017–2019 ausdrückt, hat sich der Bundesrat für einen Verpflichtungskredit für die Jahre 2018–2021 in der Höhe von 3970 Millionen Franken ausgesprochen.

Dieser Verpflichtungskredit soll wie folgt aufgeteilt werden:

• Die Beträge für die Jahre 2018 und 2019 entsprechen dem aktuellen Finanzplan des Bundes;

• Eine Erhöhung der im Finanzplan vorgesehenen Mittel für den RPV wird ab 2020 möglich, so dass eine durchschnittliche jährliche Erhöhung der Mittel von 2 Prozent erreicht werden kann.

Jahr RPV-Verpflichtungskredit Entwicklung im

(Mio. CHF) Vergleich zum Vorjahr

2017 952,1 (Basis)

2018 952,0 – 0,0 %

2019 971,0 + 2,0 %

2020 1017,0 + 4,7 %

2021 1030,0 + 1,3 %

Total 2018–2021 3970,0

Tabelle 3: Vorschlag für die Aufteilung des RPV-Kredits für die Jahre 2018–2021

Zeitraum des Verpflichtungskredits RPV 2018–2021 in Mio. CHF 2017 2018 2019 2020 2021 ∑ 2018-2021 Schätzung ungedeckte Kosten, Bundesanteil 952.1 994.5 1053.9 1087.2 1114.0 4249.6 Beteiligung der TU (Effinzienzsteigerungen, Tarifmassnahmen)

(Auswirkungen auf den Bundesanteil) -21.2 -50.9 -67.6 -81.0 -220.6 Projekte Bund (3G-Verstärker) 8.0 8.0 8.0 8.0 32.0 Einschätzung Abgeltungen RPV (Bundesanteil) 952.1 981.3 1011.0 1027.7 1041.1 4061.0 Verpflichtungskredit RPV 952.1 952.0 971.0 1017 1030.0 3970.0 Differenz zur Situation im Jahr 2017 -0.1 18.9 64.9 77.9 161.6 Differenz zum geschätzten Abgeltungsbedarf 29.3 40.0 10.7 11.1

Tabelle 4: Aufteilungsvorschlag des RPV-Verpflichtungskredits im Vergleich

Damit beteiligt sich der Bund in den Jahren 2018 bis 2021 mit rund 160 Millionen Franken an den geschätzten Zusatzkosten des RPV gegenüber der Plansituation für 2017. Über den ganzen Zeitraum gesehen ist der Wachstumspfad der RPV-Mittel von durchschnittlich jährlich 2 Prozent eine der höchsten Zuwachsraten in den Tätigkeitsbereichen des Bundes. Auch wenn die Erhöhung gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan moderat scheint, wurde dem RPV angesichts der derzeitigen Finanzlage und im Vergleich zu anderen Tätigkeitsbereichen des Bundes in der Tat Priorität eingeräumt.

Hinsichtlich der Finanzlage für das Jahr 2018 hat das BAV den Kantonen und Unternehmen bereits mitgeteilt, dass der Bund nur eine gegenüber 2017 stabile Situation finanzieren kann, und auch die Auswirkungen für die Beteiligten dargelegt (siehe Kap. 3.2 und 3.6). Wenn es Kantonen und Unternehmen vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage gelingt, bestimmte Projekte in die Zukunft zu verschieben oder