Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/119: Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021 · 18 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
Das Verfahren zur Festlegung der Abgeltungen pro Linie nennt sich Bestellverfahren.
Das Bestellverfahren wird jeweils für eine Fahrplanperiode durchgeführt (entspricht zwei Fahrplanjahren, aktuell 2016/2017). Das Bestellverfahren läuft wie folgt ab:
- Bund und Kantone (Besteller) geben den TU Vorgaben zum gewünschten Angebot (Fahrplan), unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mitteln (für 2016/2017 Ende 2014).
- Aufgrund dieser Vorgaben erstellen die TU Offerten pro Linie (Offerteingabe für 2016/2017: Ende April 2015). In den Offerten werden die geplanten Kosten sowie die erwarteten Erlöse aus dem Verkauf von Fahrausweisen ausgewiesen. Das verbleibende Defizit sind die sogenannten «geplanten ungedeckten Kosten», welche von den Bestellern abgegolten werden.
- Die Besteller prüfen die Offerten und verhandeln sie mit den TU. Beim Angebot können sich Änderungen aufgrund des Fahrplanverfahrens ergeben.
- Nach der Bereinigung der Offerten schliessen die Besteller mit den TU Angebotsvereinbarungen ab. In den Angebotsvereinbarungen werden das Angebot sowie die Abgeltungen und deren Aufteilungen auf Bund und Kantone geregelt. Bei kantonsgrenzüberschreitenden Linien beteiligen sich die Kantone anteilsmässig.
- Nach dem Fahrplanwechsel erbringen die TU die offerierte Leistung.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) überprüft im Nachhinein im Rahmen der jährlichen Rechnungsgenehmigung die ordnungsgemässe Verwendung der Abgeltungen nach Artikel 37 PBG und den Vorschriften der Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV)5. Die TU müssen den RPV in ihren Jahresrechnungen als eigene Verkehrssparte ausweisen und etwaige Gewinne oder Verluste daraus einer Spezialreserve zuführen (Art. 36 PBG).
Der RPV entwickelt sich
Der RPV ist ein tragender Pfeiler des öV-Systems in der Schweiz. Schweizerinnen und Schweizer nutzen den öV für über 20 Prozent der täglich zurückgelegten Distanzen und für 13 Prozent ihrer Fahrten. Täglich finden 2 Millionen Fahrten im RPV statt. Die Erschliessungsqualität des RPV ist insgesamt sehr hoch; er gewährleistet eine grosse Mobilität in den Regionen und bietet den Fahrgästen ein hohes Sicherheitsniveau. Er erzielt einen hohen Marktanteil (Modalsplit) - auch im internationalen Vergleich.
Der RPV entwickelt sich positiv. Gemessen in Pkm stieg die Nachfrage zwischen 2007 und 2015 jährlich im Durchschnitt um 4 bis 5 Prozent. Das Angebot hat sich in den vergangenen Jahren diesem Nachfragewachstum entsprechend entwickelt. Die Auslastung nahm jährlich um 2,4 Prozent zu. Durchschnittlich wurden die Tarife bis 2012 jährlich um 1,2 Prozent erhöht.
Dadurch hat sich der Kostendeckungsgrad im RPV, welcher sich aus den durch Erlöse gedeckten Kosten ergibt, seit 2007 um jährlich rund 1,3 Prozent verbessert. Im Durchschnitt sind knapp 50 Prozent der Kosten durch die Benutzer finanziert. Die übrigen 50 Prozent bezahlen die Steuerpflichtigen. Erfreulich ist, dass auch die Effizienz der Branche zugenommen hat. So ist die Abgeltung pro Personenkilometer
5 SR 742.221