Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/119: Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021 · 18 Seiten

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2.2.2 Einschätzung des Finanzbedarfs für den RPV

Umfrage bei den Transportunternehmen (aufsteigender Ansatz)

Um sich ein repräsentatives Bild über den zukünftigen Abgeltungsbedarf zu verschaffen und möglichen mittelfristigen Finanzierungsproblemen vorzugreifen, konsultierte das BAV verschiedene Akteure des RPV. Dazu führte es zwischen dem 22. Oktober 2014 und dem 4. Januar 2015 eine Umfrage bei denjenigen Transportunternehmen durch, die die meisten Abgeltungen erhalten: Die im Panel erfassten Unternehmen (primär Bahnunternehmen) erhalten zusammen fast 90 Prozent der Abgeltungen für den RPV. Weil der genaue Zeitraum für den Verpflichtungskredit noch nicht feststand, sollte mit der Umfrage die voraussichtliche Entwicklung der ungedeckten Kosten im RPV für den Zeitraum von 2017 bis 2021 ermittelt werden. Mit der Umfrage wurden präzisere und spezifischere Daten erhoben als gewöhnlich im Bestellverfahren (Mittelfristpläne). Zudem konnten diejenigen Projekte identifiziert werden, die gegenüber der Planung für 2015 einen signifikanten Einfluss auf die ungedeckten Kosten und damit den Abgeltungsbedarf des Bundes haben. Das sind beispielsweise neue Linien, Angebotsausbauten, neues oder erneuertes Rollmaterial oder auch Investitionsfolgekosten in für den Betrieb notwendige Ausrüstungen oder Infrastrukturen wie beispielsweise Werkstätten, Depots, ETCS-Ausrüstungen usw.

Auch die betroffenen Kantone wurden in die Umfrage einbezogen. Von ihnen wünschte das BAV eine grundsätzliche Validierung der von den Unternehmen vorgelegten Projekte, um deren Zuverlässigkeit zu prüfen.

Die Analyse und Plausibilisierung der erhobenen Daten ergab für die eingereichten Projekte bis ins Jahr 2021 einen Finanzierungsmehrbedarf von insgesamt rund 386 Millionen Franken gegenüber der Plansituation für 2015. Geht man von einem durchschnittlichen Bundesanteil von rund 50 Prozent aus, bedeutet das für den Bund einen Betrag in Höhe von 193 Millionen Franken bis 2021.

Die voraussichtliche Abgeltungssteigerung ist vor allem auf Angebotsausbauten (76 % der zusätzlichen Abgeltungen gegenüber 2015) und in kleinerem Ausmass auf Projekte für neue Linien (6 %), Investitionen in neues Rollmaterial (8 %) oder andere Investitionen (9 %) zurückzuführen.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass rund die Hälfte des geschätzten Abgeltungsmehrbedarfs mit Ausbauprojekten der Bahninfrastruktur verbunden ist. Diese werden entweder durch Leistungsvereinbarungen ausgelöst oder gehören zu Ausbauprogrammen wie Zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur (ZEB) oder dem Ausbauschritt 2025 des strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) Bahninfrastruktur.

Im Folgenden werden einige Beispiele von Projekten für Angebotsausbauten und Investitionen in neues Rollmaterial aufgeführt, die im Zeitraum 2018 bis 2021 finanziert werden müssen:

- Inbetriebnahme der Linie Mendrisio–Varese (FMV);

- Viertelstundentakt zwischen Coppet–Genf–Lancy-Pont-Rouge;

- S-Bahn Aargau: Ausbauschritt Eppenberg;

- Ausbau der S-Bahn Waadt in der Region La Broye;