Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/119: Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021 · 18 Seiten

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2 Inhalt der Vorlage

2.1 Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, der Einführung eines Verpflichtungskredits zur Finanzierung des Bundesanteils an den Leistungen des RPV für den Zeitraum von 2018 bis 2021 in der Höhe von 3970 Millionen Franken zuzustimmen.

Zudem beantragt er, der Änderung von Artikel 30a PBG zuzustimmen, mit der das Finanzierungsinstrument des Zahlungsrahmens durch einen Verpflichtungskredit ersetzt wird.

2.2 Beschreibung des Inhalts der Vorlage im Einzelnen

2.2.1 Anstieg des Abgeltungsbedarfs

Die Zunahme des Abgeltungsbedarfs im RPV wird von verschiedenen Faktoren getrieben: dem politischen Willen, die Nachfrage zu befriedigen und den Modalsplit des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Individualverkehr zu verbessern, dem bedeutenden Angebotsausbau, der namentlich auf den Ausbau der S-Bahn-Netze in mehreren Regionen zurückzuführen ist, der Verbesserung der Infrastruktur für ein leistungsfähigeres oder verdichtetes Angebot, der Finanzierung von neuen Betriebsmitteln zur Erneuerung oder Erwerb zusätzlichem Rollmaterial, der Aufwertung von veralteten Depots oder Werkstätten sowie den erhöhten Anforderungen an die Qualität (insbesondere bezüglich der Pünktlichkeit), an die Zugänglichkeit im Sinne des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 20026 über die die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) oder an die Sicherheit (Entwicklung bestimmter Normen oder Standards).

Besteller und TU haben das Angebot im RPV in den letzten Jahren gemeinsam ausgebaut und modernisiert. Wegen der wachsenden Nachfrage und der Erhöhung der Tarife sind sowohl die Kosten als auch die Einnahmen gestiegen. Trotz einer Verbesserung des Kostendeckungsgrades nahm der Abgeltungsbedarf in den vergangenen Jahren zu.

Die Finanzierung als Herausforderung

Der Bund leistete im Jahr 2015 Abgeltungen in der Höhe von 918,4 Millionen Franken an die Gesamtsumme von 1,8 Milliarden Franken für vom Bund anerkannte und gemeinsam mit den Kantonen finanzierte RPV-Leistungen. Zusätzliche Abgeltungen in der Höhe von fast 15 Millionen Franken wurden von den Kantonen allein finanziert.

Die Bundesmittel zur Finanzierung des RPV-Angebots konnten zwar in den letzten Jahren konstant erhöht werden (durchschnittlich um jährlich 3 % zwischen 2008 und 2016), trotzdem gestaltet sich die Finanzierung des RPV für Bund und Kantone zunehmend schwierig. So mussten teilweise Nachtragskredite zur Deckung der «Finanzierungslücke» gesprochen werden. Es hat sich nämlich gezeigt, dass das Geld nicht ausreichte, um alle geplanten Zusatzangebote zu finanzieren.

6 SR 151.3