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Vernehmlassung 2015/35: Urheberrechtsgesetz (URG) · 12 Seiten
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Vereinbarte Erklärungen:
Vereinbarte Erklärung zu Artikel 2 Buchstabe a)
Im Sinne dieses Vertrags umfasst diese Begriffsbestimmung auch Werke in Audioformat wie zum Beispiel Hörbücher.
Vereinbarte Erklärung zu Artikel 2 Buchstabe c)
Im Sinne dieses Vertrags können «staatliche anerkannte Stellen» auch Stellen umfassen, die eine staatliche Finanzhilfe beziehen, um den Begünstigten ohne Erwerbszweck Dienstleistungen im Bereich Ausbildung, pädagogische Ausbildung, angepasstes Lesen oder Informationszugang anzubieten.
Vereinbarte Erklärung zu Artikel 3 Buchstabe b)
Keine Bestimmung dieses Vertrags beinhaltet, dass der Ausdruck «die nicht so gelindert werden können» die Anwendung aller möglichen Diagnosemethoden und medizinischer Behandlungen voraussetzt.
Vereinbarte Erklärung zu Artikel 4 Absatz 3
Durch diesen Absatz wird der Geltungsbereich der in der Berner Übereinkunft vorgesehenen Beschränkungen und Ausnahmen von den Übersetzungsrechten in Bezug auf sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen weder verringert noch erweitert.
Vereinbarte Erklärung zu Artikel 4 Absatz 4
Die Bedingung der Verfügbarkeit im Handel lässt nicht darauf schliessen, ob eine in diesem Artikel vorgesehene Beschränkung oder Ausnahme mit dem dreistufigen Test übereinstimmt oder nicht.
Vereinbarte Erklärung zu Artikel 5 Absatz 1
Der Geltungsbereich der in anderen Verträgen vorgesehenen ausschliesslichen Rechte wird durch keine Bestimmung dieses Vertrags verringert oder erweitert.
Vereinbarte Erklärung zu Artikel 5 Absatz 2
Für die Zwecke der direkten Verbreitung oder Bereitstellung von Werkexemplaren in einer zugänglichen Form an Begünstigte in einer anderen Vertragspartei kann es angemessen sein, dass die befugte Stelle zusätzliche Massnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Empfänger der Dienstleistungen Begünstigte sind, und um sich an ihre eigenen in Artikel 2 Buchstabe c definierten Verfahren zu halten.
Vereinbarte Erklärung zu Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b)
Keine Bestimmung dieses Vertrags beinhaltet die Pflicht oder bedeutet für eine Vertragspartei, den dreistufigen Test über ihre Verpflichtungen aus dieser Urkunde oder aus anderen internationalen Verträgen hinaus anzunehmen oder anzuwenden.