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Vernehmlassung 2015/51: Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) · 21 Seiten

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Art. 51 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am … in Kraft.

… Eidgenössische Finanzmarktaufsicht:

Die Präsidentin: ………

Der Direktor: ………