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Vernehmlassung 2015/51: Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) · 21 Seiten
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Art. 51 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am … in Kraft.
… Eidgenössische Finanzmarktaufsicht:
Die Präsidentin: ………
Der Direktor: ………