Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/88: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) · 24 Seiten

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3. Hauptthemen

Die Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen der EPDFV werden in Kapitel 4 dargestellt. In diesem Kapitel werden die Hauptthemen präsentiert. Diese umfassen jene Bestimmungen, welche die Stellungnehmenden am häufigsten zur Äusserung von Bedenken, Änderungswünschen und Vorbehalten, aber auch zu zustimmenden Kommentaren veranlasst haben.

3.1 Regelung für überkantonale resp. überregionale Stammgemeinschaften

Es besteht die Befürchtung, dass grössere Stammgemeinschaften und Gemeinschaften benachteiligt werden, da der variable Betrag (Art. 5 VE-EPDFV), der pro Person im Einzugsgebiet ausgerichtet wird, aufgrund der Deckelung ab einem Einzugsgebiet von 750'000 Personen zu niedrig sei.1

3.2 Keine Beschränkung auf zwei Stammgemeinschaften pro Kanton

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einem Kanton mehrere Stammgemeinschaften bilden, welche alle einen relevanten Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten könnten. Zudem könnten mehrere Gemeinschaften den Sitz in einem Kanton haben, sich aber in andere Richtungen ausweiten.2

3.3 Präzisierung der Kriterien für die Beurteilung der Gesuche

Die Transparenz betreffend der für die Beurteilung der Gesuche notwendigen Kriterien fehle. Es sei in der EPDFV klar festzuhalten, anhand welcher Kriterien die Finanzhilfen vergeben werden.3

3.4 Verzicht auf kantonale Stellungnahme bei fehlender kantonaler Mitfinanzierung

Es sei unnötig, dass sich ein Kanton zu einem Vorhaben äussert, welches er finanziell nicht unterstütze. Zudem bestehe die Gefahr, dass ein Kanton einem solchen Vorhaben die Unterstützung verweigert, was de facto die Ausrichtung von Finanzhilfen seitens des Bundes verunmögliche (vgl. Art. 3 Abs. 2 VE-EPDFV).4

3.5 Behandlung der Gesuche nach chronologischem Eingang

Diese Lösung könne zu einer nicht sachgemässen Verteilung der Finanzhilfen führen, da bis zum Inkrafttreten der Prioritätenliste eventuell Gemeinschaften und Stammgemeinschaften mit Mitteln unterstützt werden, die besser in den Aufbau anderer Gemeinschaften oder Stammgemeinschaften investiert würden.5

3.6 Höchstbetrag und dessen Unterteilung

Auf die Nennung eines Höchstbetrages (sowohl beim «Sockelbeitrag» [Art. 4 VE-EPDFV] als auch bei der variablen Komponente [Art. 5 VE-EPDFV]) solle verzichtet werden. Zudem sei die Aufteilung des Höchstbetrages auf die verschiedenen «Förderbereiche» (Art. 4 Abs. 2 und 3 sowie Art. 5 Abs. 2 VE-EPDFV) fallen zu lassen, da die Kosten je Förderbereich sehr unterschiedlich ausfallen können.6

3.7 SaaS-Modelle werden nicht ausreichend berücksichtigt

Software-as-a-Service(SaaS)-Modelle würden im Vergleich zur «herkömmlichen Beschaffung» der Informatikinfrastruktur von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften benachteiligt, da bei diesen Modellen die technische Infrastruktur nicht aufgebaut, sondern – gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird.7

1 ASPS, BRH, Insel, AR, LUKS, pharmaSuisse, Spitex, FMH, economiesuisse, IG eHealth, PH CH, Post, SUVA, santésuisse, VAKA

2 H+, K3, VZK, santésuisse, LU, NW, SZ, ZG, ZH, SCH, ZAD, economiesuisse, IG eHealth, PH CH, SGMI, Post, SUVA, FDP

3 K3, VZK, LUKS, santésuisse, ZG, ZH, VGIch, ZAD, SVP, FMH, BRH, FR, economiesuisse, IG eHealth, AR, PH CH, BL, GDK, GL, LU, OW, UR, NW, SH, SZ, TG

4 economiesuisse, IG eHealth, PH CH, PKS, Post

5 BRH, FR, economiesuisse, IG eHealth, AR, K3, VZK, LUKS, PH CH, santésuisse, BL, GDK, GL, LU, OW, UR, Post, NW, SH, SZ, TG, ZG, ZH, SCH, VGIch, ZAD, PKS, SVP, FMH, EHS

6 Für die genaue Aufteilung der genannten Elemente siehe Detailbericht (Kapitel 4) resp. Stellungnahmen von: NE, FR, GE, VS, VD, JU, TI, BL, GL, LU, OW, UR, SH, SZ, TG, AR, SO, GDK, ZG, VAKA, K3, VZK, Spitex, ASPS, SVP, ZH, ZAD, NW, SUVA, SCH, SG, LUKS, IG eHealth, PH CH, economiesuisse

7 IG eHealth, economiesuisse, PH CH, Post, LUKS, K3, VZK, SCH, VAKA