Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/9: 13.443 n Pa.Iv. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern · 20 Seiten

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1. Januar 2014 bzw. am 1. Januar 2015 in Kraft traten. Diese Änderungen sollen zu einer Stärkung des Bundespräsidiums beitragen, indem zum Beispiel dessen Kompetenzen präzisiert wurden und ein Präsidialdienst geschaffen wurde.

Die Kommissionen erachtet weitergehende Massnahmen zur Stärkung des Präsidiums zumindest im jetzigen Zeitpunkt nicht als notwendig. Insbesondere ist auf eine Verlängerung der Amtsdauer zu verzichten. Die anlässlich der Reform von 2012 eingebrachten Argumente gegen eine Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidiums gelten auch, wenn das Regierungsorgan personell erweitert wird: Der Bundespräsident soll auch weiterhin die Funktion des „primus inter pares“ wahrnehmen können. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren des Kollegialprinzips. Wenn es hingegen ein zweijähriges Präsidium gibt, dann haben nicht mehr alle Mitglieder des Bundesrates Gelegenheit, überhaupt einmal das Amt zu übernehmen. Somit würden zwei Klassen von Bundesratsmitgliedern entstehen und es wären interne Machtkämpfe und Allianzenbildungen zu befürchten. Insbesondere aber würden die verschiedenen Parteien, Landesgegenden und Sprachregionen weniger häufig zum Zug kommen. Dies wäre genau das Gegenteil von dem, was mit dieser Vorlage beabsichtigt wird.

2.1.6 Bedeutung des Kollegialprinzips auch in einem personell erweiterten Bundesrat

Die Kommission ist überzeugt davon, dass dem Kollegialprinzip im schweizerischen System unabhängig von der Grösse der Regierung eine überragende Stellung zukommt. Ebenso geht sie davon aus, dass diese Kollegialität auch in einer Regierung mit neun Mitgliedern gelebt werden kann. Kollegialität ist keine Frage der Anzahl der Beteiligten, sondern eine Frage des Willens. Das Kollegialprinzip besagt ja nicht, dass sich alle Mitglieder des Bundesrates in allen Fragen einig sein müssen – was bei einer Vergrösserung des Organs tatsächlich schwieriger würde -, sondern dass in Abstimmungen unterlegene Regierungsmitglieder die Entscheide mittragen müssen.

Eine mit der Vergrösserung der Regierung einhergehende Verkleinerung der Departemente könnte es zudem den einzelnen Bundesratsmitgliedern ermöglichen, sich vermehrt auch für departementsübergreifende Belange zu engagieren. Damit könnte der Departementalisierung entgegengewirkt und das Kollegialprinzip sogar gestärkt werden.

2.2 Die sprachliche Übereinstimmung der Formulierung von Artikel 175 Absatz 4 BV

Die Kommission ist überzeugt, dass die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates eine bessere Vertretung der verschiedenen Sprachregionen in diesem Gremium ermöglichen wird. Dabei werden sich die Parteien und die Bundesversammlung jedoch bei jeder Bundesratswahl darum bemühen müssen, dass Kandidaten und Kandidatinnen aus den verschiedenen Regionen zur Verfügung stehen und auch gewählt werden. Die Aufforderung an die Bundesversammlung, dies auch