Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/9: 13.443 n Pa.Iv. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern · 20 Seiten

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Alfred Zangger macht schliesslich noch auf eine Divergenz auf Wortebene aufmerksam: Während sich der deutsche Begriff „Sprachregionen“ auf Räume bezieht, umfasst der französische Begriff „Sprachgemeinschaften“ Personengruppen mit gemeinsamer Sprache.4 Zangger hat in verschiedenen Verfassungskommentaren nach Äusserungen zu den unterschiedlichen sprachlichen Formulierungen gesucht und wurde nicht fündig. Er meint zu seinem Befund: „Was soll man sich um die Auslegung einer Regel bemühen, die zwar eine politische Signalwirkung entfaltet, aber keine rechtlichen Auswirkungen haben kann?“5

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Ein Bundesrat mit neun Mitgliedern

Wie oben dargelegt, wurden 1848 in der Tagsatzung insbesondere zwei Argumente für eine grössere Regierung vorgebracht (vgl. Ziff. 1.2): Zum einen kann in einer grösseren Behörden die „Verschiedenheit in den Institutionen und Verhältnissen“ besser abgebildet werden, zum anderen kann die Geschäftslast auf mehr Schultern verteilt werden. Diese Argumente gelten heute noch.

2.1.1 Abbildung der Vielfalt

Im Bericht der Tagsatzung wird interessanterweise das Argument, wonach der „Verschiedenheit“ der Verhältnisse mit einer grösseren Regierung besser Rechnung getragen werden könne, als erstes aufgeführt. Die Verfassungsväter waren sich der Bedeutung der Repräsentation der Vielfalt der Schweiz sehr bewusst.

Hier will auch die SPK ansetzen. In unserem mehrsprachigen Land mit seinen sehr unterschiedlichen Regionen hat der Bundesrat auch eine wichtige integrierende Funktion, weshalb auf eine ausgewogene Zusammensetzung geachtet werden muss. Die Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder ermöglicht eine bessere Vertretung der verschiedenen Sprachregionen und Landesgegenden. Die Chance, dass auch die italienischsprachigen Landesgegenden wieder einmal im Bundesrat vertreten sind, ohne dass dies zudem auf Kosten der französischsprachigen Vertretung gehen müsste, werden durch die Erweiterung des Gremiums merklich erhöht. Auch würde die Chance für einen Repräsentanten oder eine Repräsentantin der rätoromanischen Sprachregion steigen. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass auch gewisse deutschsprachige Regionen, wie zum Beispiel die Ostschweiz, in den letzten Jahrzehnten eher schlecht im Bundesrat vertreten waren.

2.1.2 Bessere Verteilung der Arbeitslast

Aber auch das ebenfalls an der Tagsatzung von 1848 bereits erwähnte Argument der Verteilung der Arbeitslast ist nicht zu vernachlässigen. Wenn die Verfassungsväter

4 Zangger, Alfred: Dasselbe mit anderen Worten? Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung im Sprachenvergleich. In LEGES 2012, 2, S. 205.

5 Zangger (Fn. 4), S. 209.