Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/9: 13.443 n Pa.Iv. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern · 20 Seiten

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Am 10. September 2012 bzw. am 27. November 2012 haben die Räte die Vorlagen 1-3 der Vorlage 01.080 abgeschrieben, womit die Beschlüsse des Ständerates vom 4. März 2003 gegenstandslos wurden. Auf die Vorlage für eine Verlängerung der Amtsdauer der Präsidentin oder des Präsidentin sind die Räte nicht eingetreten (AB 2012 N 1255, AB 2012 S 964).

Somit blieb nur noch die Vorlage für eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010). Am 28. September 2012 hat die Bundesversammlung verschiedene Änderungen des RVOG beschlossen, welche am 1. Januar 2014 bzw. am 1. Januar 2015 in Kraft traten (AS 2013 4549). Dabei wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, welche zu einer Stärkung des Bundespräsidiums beitragen sollen, ohne allerdings eine Verlängerung der Amtsdauer desselben vorzusehen (Präzisierung der Kompetenzen, Schaffung eines Präsidialdienstes).

1.2.4 Die Standesinitiativen des Kantons Tessin

Mit zwei Standesinitiativen hat der Kanton Tessin in den letzten vier Jahren die personelle Aufstockung des Bundesrates gefordert. Mit der Initiative 10.321 „Anhebung der Zahl der Bundesratsmitglieder von sieben auf neun“ verlangte er die Änderung der Zahl, während er mit der Initiative 12.307 „Neuorganisation des Bundesrates. Anzahl Mitglieder und Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen“ zusätzlich die Verankerung einer Bestimmung forderte, wonach höchstens zwei Mitglieder des Bundesrates aus derselben Landesgegend kommen dürfen.

Der Nationalrat behandelte diese Initiativen am 10. September 2012 im Zusammenhang mit der Vorlage 01.080 für eine Regierungsreform (vgl. oben Ziff. 1.2.3). Analog zu den Beschlüssen betreffend die Regierungsreform lehnte der Nationalrat auch die beiden Standesinitiativen mit 92 zu 85 Stimmen (10.321) bzw. mit 97 zu 77 Stimmen (12.307) ab (AB 2012 N 1263). In ihrem Bericht vom 17. August 2012 hielt die Staatspolitische Kommission dazu fest, dass mit einer Erhöhung der Mitgliederzahl des Bundesrates kaum eine Stärkung des Kollegialitätsprinzips sowie eine Stärkung der politischen Führung erreicht werden könnte. Dies müssten aber Ziele einer Regierungsreform sein.

In der Staatspolitischen Kommission des Ständerates fand die Idee einer neunköpfigen Regierung allerdings eine Mehrheit: Die Kommission beantragte mit 9 zu 3 Stimmen, der Initiative 10.321 Folge zu geben. Hingegen sprach sie sich einstimmig gegen eine Quotenregelung und somit gegen die Initiative 12.307 aus. In ihrem Bericht vom 1. Februar 2013 zeigte sich die Kommission überzeugt davon, dass die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates eine sinnvolle Reform des Regierungsorgans darstellt. Zum einen könne dadurch eine ausgewogenere Vertretung der verschiedenen Sprachregionen ermöglicht werden, zum anderen könnte mit der Schaffung von neun Departementen auch ein besserer Ausgleich zwischen den heute unterschiedlich grossen Departementen vorgenommen werden. Im Ständerat fand aber die Idee eines neunköpfigen Bundesrates zehn Jahre nach dem Entscheid für neun Mitglieder im Bundesrat mit 21 zu 20 Stimmen bei zwei Enthaltungen knapp keine Mehrheit mehr (AB 2013 S 173).