Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/9: 13.443 n Pa.Iv. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern · 20 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Die parlamentarische Initiative 13.443
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat am 30. August 2013 mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Einreichung der parlamentarischen Initiative „13.443 Angemessene Vertretung in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern“ beschlossen. Die Initiative verlangt eine Änderung von Artikel 175 Absätze 1 und 4 der Bundesverfassung: In Artikel 175 Absatz 1 BV soll neu festgehalten werden, dass der Bundesrat aus neun Mitgliedern besteht. Absatz 4 soll neu so formuliert werden, dass die verschiedenen Sprachfassungen besser übereinstimmen.
Die SPK des Ständerates hat am 27. Januar 2014 dem Beschluss der Kommission des Nationalrates mit 6 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt. Somit konnte die SPK des Nationalrates den vorliegenden Erlassentwurf und erläuternden Bericht ausarbeiten. Sie ist am 26. März 2015 mit 15 zu 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat sie in die Vernehmlassung gegeben.
1.2 Frühere Diskussionen betreffend die Anzahl Mitglieder des Bundesrates
1.2.1 Der Entscheid von 1848 für sieben Mitglieder
Der Bundesrat setzt sich seit Bestehen des Bundesstaates aus sieben Mitgliedern zusammen. Im Verfassungsentwurf der Tagsatzungskommission war jedoch, gleich wie in der Helvetischen Verfassung, ein fünfköpfiger Bundesrat vorgesehen. In der Tagsatzung gab die Zahl der Mitglieder des Bundesrates zu eingehenden Diskussionen Anlass. Die Versammlung sprach sich schliesslich gegen fünf und für sieben Mitglieder aus. Es wurde argumentiert, „es liege in einer grösseren Behörde die Bürgschaft für eine umsichtige Geschäftsführung, was in der Schweiz umso mehr angestrebt werden müsse, als in keinem Lande eine so grosse Verschiedenheit in den Institutionen und Verhältnissen bestehe“1. Aber auch die Geschäftslast wurde als Argument für eine grössere Regierung ins Feld geführt. So wurde gesagt, es werde den sieben Bundesräten wohl niemals an Geschäften fehlen und es sei besser, wenn „nicht zu viel auf Wenigen lastet“. Die Vertreter einer kleineren Regierung machten Kostengründe geltend und warnten vor möglichen „Spaltungen“ innerhalb des Bundesrates.
Die damals festgelegte Zahl von sieben Mitgliedern wurde im Verlauf der Geschichte des Bundesstaates immer wieder diskutiert (vgl. dazu ausführlich die Botschaft des Bundesrates vom 19. Dezember 2001, Ziff. 1.5, BBl 2001 2114ff.): So wurde 1913/14 anlässlich der Schaffung des Verwaltungsorganisationsgesetzes die Idee eines neunköpfigen Bundesrates bei Schaffung eines Präsidialdepartementes diskutiert, aber nicht weiterverfolgt. Eine Volksinitiative für die Volkswahl eines neun-
1 Kölz, Alfred: Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848. Bern 1992, S. 570.