Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/9: 13.443 n Pa.Iv. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern · 20 Seiten
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köpfigen Bundesrates fand 1942 bei Volk und Ständen keine Gnade. Insbesondere infolge parlamentarischer Aufträge liess der Bundesrat in der zweiten Hälfte des
20. Jahrhunderts verschiedene Studien betreffend eine Regierungsreform ausarbeiten, in welchen auch die Frage der personellen Aufstockung des Regierungsorgans erörtert wurde. Zu einer konkreten Vorlage für eine entsprechende Verfassungsänderung kam es jedoch nie.
1.2.2 Regierungsreform: Der Entscheid des Ständerates für einen neunköpfigen Bundesrat
In den letzten Jahrzehnten wurde die Anzahl der Mitglieder des Bundesrates auch im Rahmen verschiedener Vorlagen für eine Regierungsreform diskutiert. Vorschläge zur Aufstockung des Gremiums kamen aber nie vom Bundesrat selber: In seinen Vorschlägen für eine Regierungsreform hat der Bundesrat eher auf eine Entlastung des Regierungsorgans durch die Schaffung weiterer Regierungsebenen oder durch die Einsetzung von Staatssekretären gesetzt. Der Versuch, auf Gesetzesebene die Einsetzung von bis zu drei Staatssekretären pro Departement zur Entlastung der Departementsvorsteher bei der Departementsführung vorzusehen (BBl 1993 III 997), scheiterte jedoch am 9. Juni 1996 in der Volksabstimmung.
Die vom Bundesrat in den 1990er Jahren eingesetzte „Arbeitsgruppe Führungsstrukturen des Bundes“ (AGFB), welche Vorschläge für eine grundlegende Regierungsreform ausarbeitete, schlug u.a. ein Modell mit einem achtköpfigen Bundesrat und einem Präsidialdepartement vor. Der Bundesrat entschied sich jedoch dafür, der Bundesversammlung mit der Botschaft vom 19. Dezember 2001 eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher er die Schaffung einer zweistufigen Regierung vorschlug. Dem nach wie vor siebenköpfigen Bundesrat sollten Delegierte Ministerinnen und Minister mit politischer Mitverantwortung für einen genau umschriebenen Aufgabenbereich zur Seite gestellt werden (Vorlage 01.080, BBl 2002 2095).
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates wollte sich jedoch nicht nur auf dieses Modell konzentrieren, sondern es wurden verschiedene Modelle ausgearbeitet. Am 4. März 2003 hat sich der Ständerat mit 26 zu 8 Stimmen für einen Bundesrat mit neun Mitgliedern ausgesprochen. Dabei hat er neben der Änderung der Zahl in Art. 175 Abs. 1 BV verschiedene weitere Verfassungs- und Gesetzesänderungen beschlossen, ohne allerdings ein Präsidialdepartement vorzusehen (AB 2003 S 11). Der Nationalrat vermochte sich jedoch nicht auf dieses Modell festzulegen und beschloss am 10. März 2004 eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat, welcher sich der Ständerat am 3. Juni 2004 anschloss (AB 2004 N 272, AB 2004 S 220).
1.2.3 Beschränkung der Regierungsreform auf eine Stärkung des Bundespräsidiums auf Gesetzesstufe
Am 13. Oktober 2010 hat der Bundesrat die geforderte Zusatzbotschaft unterbreitet, in welcher er zum einen eine Verlängerung der Amtsdauer der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten, zum anderen verschiedene Massnahmen zur Stärkung des Bundesrates als Kollegialbehörde auf Gesetzesstufe vorschlug (BBl 2010 7811).