Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/9: 13.443 n Pa.Iv. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern · 20 Seiten

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4.1.1.3 Sachaufwand

Ausgehend von der Staatsrechnung 2013 bewegt sich der jährliche Sachaufwand der Generalsekretariate der untersuchten Departemente mit einer Ausnahme (WBF) zwischen 5 und 7,5 Millionen Franken, für zwei neue Generalsekretariate demnach zwischen 10 und 15 Millionen Franken.

4.1.1.4 Einsparungspotenzial

Die zwei neuen Generalsekretariate werden teilweise auch aus Ressourcen bestehender Departemente gebildet. Um diese Aufwendungen würde die Rechnung entlastet. Zahlreiche Funktionen (persönlicher Stab der Departementsvorsteherinnen und -vorsteher, Referenten, Übersetzerdienste, Mitarbeitende in den Bereichen Finanzen, Human Resources, Kommunikation, Informatik, Chauffeure) sind aber stets neu zu besetzen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung schätzt mögliche Einsparungen auf 10 bis maximal 20% des jährlichen Personalaufwands für die neuen Departemente. Das wären zwischen 1,1 und 2,2 Millionen Franken pro neues Departement.

4.1.1.5 Einmalige Aufwendungen

In ihrem eigenen Bereich geht die Bundeskanzlei für den Aufbau der Infrastruktur für neue Mitarbeitende von einmaligen Kosten im Umfang von ungefähr der Hälfte der jährlichen Kosten für die Mitarbeitenden aus (Ziff. 4.1.2). Überträgt man diese Relation auf den Aufbau zweier neuer Generalsekretariate, würden für die Einrichtung der EDV, der Administration und der Arbeitsplätze in den neuen Generalsekretariaten einmalig noch einmal Kosten in der Grössenordnung von 16-18 Millionen Franken anfallen.

4.1.2 Ressourcenbedarf der Bundeskanzlei bei einem Bundesrat mit neun Mitgliedern

Am 9. Dezember 2014 nahm die Bundeskanzlei zur Frage des BJ, ob eine Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder von sieben auf neun aus heutiger Sicht in der Bundeskanzlei (BK) zu einem personellen Mehrbedarf führt, wie folgt Stellung:

4.1.2.1 Ergebnis der Abklärungen

BK-interne Abklärungen haben ergeben, dass zu unterscheiden ist zwischen dem befristeten Mehrbedarf für die Übergangszeit und dem ständigen Mehrbedarf. Beim ständigen Mehrbedarf sind zwei Kategorien zu unterscheiden. Zum einen generieren die zusätzlichen Schnittstellen zu zwei zusätzlichen Departementen in der BK einen Mehrbedarf. Zum anderen könnten zwei zusätzliche Departemente mittel- und langfristig zu einem zusätzlichen Anstieg von Geschäften des Bundesrates führen, welcher ebenfalls zu einem personellen Mehrbedarf führen dürfte. Insbesondere der