Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/9: 13.443 n Pa.Iv. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern · 20 Seiten
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4 Auswirkungen
4.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen
4.1.1 Schätzung des Mehraufwands aufgrund der Bildung zweier zusätzlicher Departemente
Das Bundesamt für Justiz (BJ) versuchte den Personal- und Sachaufwand sowie den zusätzlichen Stellenbedarf, der mit der Schaffung zweier neuer Generalsekretariate verbunden ist, grob zu schätzen. Basis bildet der durchschnittliche Aufwand der fünf Departemente EDI, EFD, EJPD, WBF und UVEK gemäss Staatsrechnung 2013. Das EDA und das VBS wurden nicht berücksichtigt, da sich die dortigen Stabsstrukturen von denen der anderen Departemente stark unterscheiden, womit die Vergleichbarkeit fehlt. Das BJ nahm Rücksprache mit dem Eidgenössischen Personalamt (EPA) und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV). Deren Angaben sind in der nachfolgenden Schätzung berücksichtigt.
4.1.1.1 Bundesrat
Die Staatsrechnung wies 2013 pro Bundesratsmitglied etwa 2,2 Millionen Franken aus. Für zwei zusätzliche Bundesratsmitglieder wäre damit mit Mehrausgaben von 4 Millionen Franken zu rechnen, Synergien bereits eingerechnet. Darin wären auch die zusätzlichen Renten für ehemalige Bundesratsmitglieder, die je Person rund 250‘000 Franken im Jahr ausmachen, berücksichtigt.
4.1.1.2 Personalaufwand und Stellenbedarf in den Generalsekretariaten
Für den Personalaufwand wurden auf der Basis der Staatsrechnung 2013 die Kernaufgaben (BR, Stab, Referenten, Persönliche Mitarbeitende, Geschäftsplanung, Information, Personal, Finanzen, IT etc.) der Generalsekretariate identifiziert. Kein Bestandteil der Aufstellung sind departementsspezifische Aufgaben wie z.B. Kommissionen, Zentrale Sprachdienste, Dienstleistungszentren Finanzen und Personal, Zentrale IT etc., da sich diese Aufgaben aufgrund der departementalen Organisation ergeben.
Im Durchschnitt der fünf untersuchten Departemente kommt man auf jährliche Personalkosten von 10,7 Millionen Franken. In den Generalsekretariaten der genannten fünf Departemente werden durchschnittlich 65 Vollzeitstellen von etwa 75 Personen besetzt.
Für zwei neue Generalsekretariate muss mit etwa 130 Vollzeitstellen gerechnet werden. Dies entspricht einem jährlich wiederkehrenden Personalaufwand von rund 22 Millionen Franken.