Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/55: Änderung der Transplantationsverordnung · 16 Seiten
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Die Berechnungen der Pauschalen in der Botschaft zur Änderung des Transplantationsgesetzes beziehen sich auf diese Annahme (vgl. Ziff. 3.1.1 und 3.3.1 der Botschaft). Das Parlament hat jedoch beschlossen, dass der Bund die gesamten administrativen Registerführungskosten zu übernehmen hat. Aus diesem Grund mussten die Pauschalen unter Berücksichtigung des Datums des Inkrafttretens neu berechnet werden. Sie sind tiefer als in der Botschaft ausgewiesen.
Die Pauschale für die lebenslange Nachsorge von Organ-Lebendspenderinnen und -Lebendspendern wurde wie bereits für die Botschaft im Jahr 2013 von der Beratungsgesellschaft für die zweite Säule AG (Berag) unter Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Lebenserwartungsmodellen berechnet16. Für die aktuellen Berechnungen wurden die Sterbetafeln des Bundesamtes für Statistik von 2014 verwendet. Die Berechnungen basieren auf einer Vielzahl von Annahmen sowie auf technischen Rechnungsgrundlagen, deren Zweckmässigkeit sich in Zukunft bestätigen muss (vgl. Botschaft Ziff. 3.3.1, Organ-Lebendspende). Bereits gegenüber der Botschaft wurden gewisse Annahmen korrigiert: So wurde bei der Teuerung wie auch beim langfristig zu erwartenden Anlageertrag des Vermögens von 0 % ausgegangen. Durch die lange Nachsorgezeit besteht das Risiko, dass sich gewisse Parameter (z.B. Arzt- und Laborkosten, Teuerung) ändern können. Auch deshalb muss die Pauschale periodisch überprüft werden. Zeichnet sich zudem eine Über- oder Unterdeckung des Lebendspende-Nachsorgefonds ab, so muss die Pauschale entsprechend reduziert resp. erhöht werden. Da sich die Zweckmässigkeit der Grundlagen für die Berechnungen erst nach ein paar Jahren praktischer Erfahrung zeigt, ist eine erste Überprüfung und allfällige Anpassung der Pauschale im Jahr 2022 vorgesehen. Deshalb wurde die berechnete Pauschale pro Organ-Lebendspenderin oder -Lebendspender bestandesgewichtet über die ersten fünf Jahre gemittelt und beträgt beim vorgesehenen Inkrafttreten der Vorlage 7300 Franken (Bst. a).
Die Pauschale für die zehnjährige Nachsorge von Blut-Stammzellspenderinnen und -spendern wurde wiederum basierend auf Angaben der Blutspende SRK Schweiz AG berechnet. Die Blutspende SRK Schweiz AG führt schon bisher die Nachsorge durch und hat die Mittel selber in einem Fonds verwaltet. Im Gegensatz zu der Nachsorge nach einer Organ-Lebendspende dauert die Nachsorge nach einer Blut-Stammzellspende gemäss den angepassten Richtlinien der WMDA17 zehn Jahre. Deshalb bleibt der Bestand der Personen in der Nachsorge im Register mehr oder weniger konstant. Zudem fallen im ersten Jahr der Nachsorge die meisten Kosten an (vgl. Botschaft Ziff. 1.1.3 und 1.3.3, Blut-Stammzellspenden). Aus diesen Gründen sind die Berechnungen für diese Pauschale weniger aufwändig als für Organ-Lebendspenderinnen und -Lebendspender, müssen aber ebenfalls periodisch überprüft werden. Die Pauschale der Versicherer für die medizinischen Kosten der zehnjährigen Nachsorge von Blut-Stammzellspenderinnen und -spender beträgt inklusive Mehrwertsteuer 2150 Franken (Bst. b).
Anhang 2 Internationale Regeln für den Umgang mit Organen, Geweben und Zellen
Der Ratgeber des Europarates über die Sicherheit und die Qualitätssicherung von Organen, Geweben und Zellen wurde neu in zwei separate Ratgeber aufgeteilt, damit den unterschiedlichen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für Zellen und Geweben einerseits und für Organe anderseits Rechnung getragen werden kann. Auf die neuen Ratgeber wird in Anhang 2 verwiesen.
Ziffer 1
Die Anforderungen an den Umgang mit Organen bleiben im Wesentlichen dieselben. Ziffer 9.2.1.4. wird vom Verweis ausgenommen. Darin wird die Sammlung von Daten zu "schwerwiegenden Nebenwirkungen" ("serious adverse reactions") bei transplantierten Personen durch die Gesundheitsbehörde gefordert. In der Schweiz fehlt die rechtliche Grundlage für eine solche Datensammlung.
Ziffer 2
Im neuen Ratgeber zu den Geweben und Zellen werden konkretere und umfassendere Anforderungen an Prozesse, Räumlichkeiten und Material festgelegt. Dies trägt zu einer zusätzlichen Sicherheit und Qualität der Gewebe und Zellen bei, kann aber für Institutionen, die damit umgehen, höhere finanzielle Aufwände zur Folge haben. Auf folgende Kapitel des Ratgebers soll deshalb nur eingeschränkt verwiesen werden:
16 Bericht Berag: Berechnungsmodell für die Fortschreibung des Bestandes der Organ-Lebendspende und Kostenentwicklung. 2016 abrufbar unter www.bag.admin.ch/revision-txv
17 World Marrow Donor Association: International standards for unrelated hematopoietic progenitor cell donor registries. 2014