Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/16: Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) · 22 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 22. Februar 2017 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bun desgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Das Vernehmlassungs verfahren dauerte bis zum 29. Mai 2017. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen po litischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, das Bundesgericht und das Bundesverwal tungsgericht sowie weitere Organisationen (Organisationen des Vollzugs, Versichererverbände, Orga nisationen für Menschen mit Behinderung) wurden eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf und zum erläuternden Bericht zu äussern. Total wurden 84 Teilnehmer angeschrieben. Insgesamt gingen beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zu den in der Vorlage enthaltenen Bestimmungen 82 Rückmeldungen von eingeladenen und spontanen Vernehmlassungsteilnehmenden ein (vier davon waren reine Verzichtserklärungen). Hinweis: Der in der Vernehmlassungsvorlage enthaltene Artikel be treffend Observationen (Art. 43a VE-ATSG) wurde aufgrund der Parlamentarischen Initiative der SGK-S (16.479 Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) aus der ATSG-Revision her ausgelöst. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zu dieser Bestimmung sind daher im vorliegenden Be richt nicht enthalten.
Adressaten Anzahl Ein Anzahl Stellungnahmen bzw. geladene Rückmeldungen'-^
{davon Schreiben mit explizitem Ver zicht auf Stellungnahme)
1 Kantone (inkl. KdK) 27326
2 Politische Parteien:
In der Bundesversammlung vertretene politische Par
137
teien Andere politische Parteien oder Parteisektionen -2
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden,
3 31
Städte und Berggebiete
4 Verbände der Wirtschaft:
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 8 5"
Andere Verbände der Wirtschaft 1 5 m
Durchführungsstellen und Organisationen des Vollzugs /
5 9 12®
Aufsichtsbehörden
6 Gerichte 2 4 (2^)
7 Andere interessierte Organisationen 21 19 (1)^ 8 Einzelpersonen -1
Total 84 824
^ Umfasst sowohl Eingeladene als auch spontane Teilnehmer.
^ Teilnehmer, welche zusammen mit anderen Teilnehmern eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben haben,
sind je einzeln erfasst.
^ Einschliesslich der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK; keine Stellungnahme eingegangen).
^ Travailsuisse und Syna (gemeinsame Stellungnahme) sind je einzeln erfasst.
® FVE.
® IVSK, KKAK und WAK (gemeinsame Stellungnahme) sind je einzeln erfasst.
^ BGer und BVerwG.
® INSOS.