Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/16: Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) · 22 Seiten
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CVP, GPS, PDA, SVP und Solidarités verzichten auf eine Stellungnahme.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der SSV unterstützt die vorgeschlagenen Bestimmungen.
Verbände der Wirtschaft
Der SGB, der VPOD-SSP, PER und CP sind mit den vorgeschlagenen Bestimmungen einverstanden. Andere Verbände der Wirtschaft verzichten auf eine Stellungnahme.
Durchführungsstellen und Organisationen des Vollzugs
SUVA und ASIP sind mit den Bestimmungen von Art. 75a VE-ATSG einverstanden. ASIP kritisiert al lerdings die vorgeschlagenen Bestimmungen von Art. 89f VE-BVG und Art. 25g VE-FZG (s. 3.2.2.1.1).
IVSK/KKAKA/VAK begrüssen die Bestimmungen grundsätzlich, lehnt jedoch wie diverse Kantone die Regelung von Art. 75a Abs. 2 letzter Satz und Abs. 3 VE-ATSG, welche einerseits die Finanzierung, andererseits die Möglichkeit des Bundesrates, Durchführungsstellen zur Verwendung von Informations systemen zu verpflichten, betrifft, ab.
Santésuisse und SW weisen darauf hin, dass die Sozialversicherungsträger bereits erhebliche Inves titionen in die Anpassung ihrer unterschiedlichen IT-Systeme investieren, weshalb die Bestimmungen von Art. 75a Abs. 2 letzter Satz und Abs. 3 VE-ATSG betreffend Kostenbeteiligung/Finanzierung abge lehnt werden. Die hieraus resultierenden Kosten seien auch im Bericht nicht ausgewiesen und es fehlt an einer Einflussmöglichkeit durch die Versicherer.
Gerichte
Seitens der Gerichte gingen keine Stellungnahmen ein.
Andere interessierte Organisationen/Einzelpersonen
SGHVR und SSR stimmen den vorgeschlagenen Bestimmungen zu.
Z.2.2.2 Genehmigung internationaler Sozialversicherungsabkommen ohne fakultati ves Referendum
Die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden verzichten auf eine Stellungnahme. Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst die Kodifizierung der Praxis, wonach Sozialversicherungsab kommen nicht dem fakultativen Referendum unterliegen. 4 Vernehmlassungsteilnehmende sprechen sich gegen diese Bestimmung aus.
Kantone
11 Kantone verzichten auf eine Stellungnahme. 8 Kantone (ZH, BE, UR, OW, SH, AG, TG, GE) begrüs sen diese Bestimmung vorbehaltslos. ZG, BS, SG, GR, VS, LU unterstützen die vorgeschlagene Be stimmung, wünschen sich aber, dass die Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung explizit in der Liste der Bereiche aufgeführt wird, die unter die Kompetenzdelegation fallen. LU und SG erachten es ausserdem als wünschenswert, die Kompetenzdelegation im ATSG und nicht in den Gesetzen der einzelnen Ver sicherungen festzuhalten. VD begrüsst den Grundsatz, die Kompetenzdelegation an die Bundesver sammlung zu kodifizieren, hält es aber für angezeigt, eine solche Bestimmung in der Bundesverfassung zu verankern.
Politische Parteien
Die CVP, GPS, PDA und SoiidaritéS verzichten auf eine Stellungnahme. Die GLP, SPS und die Pira tenpartei erklären sich mit dem Vorschlag einverstanden. Die FDP und SVP sprechen sich gegen die