Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/16: Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) · 22 Seiten

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Das Schweizerische Bundesgericht und auch das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht verzich teten explizit auf eine Stellungnahme.

Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Sämtli che eingegangenen Stellungnahmen sind auf den folgenden Internetseiten öffentlich zugänglich: wvw.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Gesetzgebung > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Verfahren, oder www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlas

sungen.

2 Gegenstand der Vernehmlassung

Da sich in den letzten Jahren zahlreiche Revisionsanliegen aus Parlament, Rechtsprechung, Vollzug und Wissenschaft summiert haben, hat der Bundesrat eine erste ATSG-Revision vorgeschlagen, wel che inhaltlich drei Hauptachsen aufweist;

- Verbesserungen bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs (BVM): Um missbräuchlichen Bezug von Sozialversicherungsleistungen möglichst wirkungsvoll verhindern und bekämpfen zu kön nen, sollen die Motionen 12.3753 (Lustenberger) und 13.3990 (Schwaller; zweiter Punkt) umgesetzt werden. Damit sollen Geldleistungen neu auch bei einem ungerechtfertigten Nichtantritt des Straf- oder Massnahmenvollzugs sistiert werden können und es sollen verschiedene Verfahrensabläufe bei der BVM verbessert werden. Dazu wurden die im Rahmen der gescheiterten IV-Revision 6b vorgesehenen Regelungen, die in der parlamentarischen Beratung unbestritten waren, in die vorliegende Revision aufgenommen.

-Anpassungen im internationalen Kontext: Im Bereich der Durchführung von internationalen Sozialver sicherungsabkommen sind, teils bedingt durch Aktualisierungen des Anhangs II des Freizügigkeitsab kommens Schweiz-EU, verschiedene Anpassungen erforderlich, um die Zuständigkeiten im Rahmen der Koordinierung im internationalen Verhältnis ausdrücklich zu kodifizieren, um die Ablösung des grenzüberschreitenden Datenaustausche in Papierform durch den elektronischen Datenaustausch zu regeln und um eine Verweisbestimmung anzupassen. Schliesslich soll auch die Befugnis der Bundes versammlung zur Genehmigung internationaler Verträge betreffend die Koordination von Sozialversi cherungsgesetzen mit einfachem Bundesbeschluss (ohne fakultatives Referendum) ausdrücklich kodi fiziert werden.

- Optimierungen des Systems und Vollzugs des ATSG: Um System und Vollzug des ATSG weiter zu optimieren und aufgrund verschiedener Gerichtsentscheide sind einige Anpassungen der Regressbe stimmungen sowie eine Anpassung bei der Rückerstattungsfrist im BVG angezeigt. Zudem soll die Mo tion 09.3406 (SVP-Fraktion) umgesetzt werden, mit welcher die Einführung einer Kostenpflicht für die kantonalen sozialversicherungsrechtlichen Verfahren gefordert wird. Daneben sind vereinzelte Korrek turen sprachlicher und formeller Natur erforderlich.

Die Unterlagen zur geplanten Revision sind auf den folgenden Internetseiten öffentlich zugänglich: www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Gesetzgebung > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Verfahren, oder www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlas

sungen.