Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/19: Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) · 25 Seiten
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Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG): Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.245854 / 233.1/2018/00006
- 1 Partei167 und 1 Organisation168 sprechen sich für erweiterte Kompetenzen der kantonalen Bewilligungsbehörden aus. Sie verlangen die gesetzliche Verpflichtung zur Abklärung der Herkunft der ausländischen Vermögenswerte die zur Finanzierung verwendet werden. Ihres Erachtens reiche es nicht aus, wenn die Vollzugsbehörden im Rahmen des BewG bloss abklären, ob Personen im Ausland − beziehungsweise ausländische Vermögenswerte − am Immobilienkauf involviert seien. Zusätzlich müsse abgeklärt werden, ob die eingesetzten Vermögenswerte einer sauberen Herkunft entstammen.
- 3 Organisationen169 beantragen Spezialregelungen für Versicherungsgesellschaften und Ausweitungen der Ausnahmetatbestände des BewG. Insbesondere sollen die durch die zuständige Aufsichtsbehörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde; FINMA) in der Schweiz zugelassenen und beaufsichtigten Fondsleitungsgesellschaften, Immobilienfonds und SICAV, beziehungsweise jeder Erwerb von Immobilien durch die genannten Gesellschaften, ausdrücklich vom Anwendungsbereich des BewG ausgenommen werden. Diese seien bereits umfassend durch die hohe Regulierungsdichte des Kapitalanlagegesetzes (KAG) und die Aufsicht der FINMA kontrolliert. Ein zusätzliches kantonales Bewilligungsverfahren führe je nach kantonalen Vorschriften zu beträchtlichen Kosten, welche letztendlich die Schweizer Versicherten treffen würden und aufgrund Zeitverzögerungen Rechtsunsicherheiten begründe.
5 Einsichtnahme
Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer, und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht, öffentlich zugänglich. Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.
166 GPS, jgs.
167 SP.
168 Transparency International.
169 AXA, CACEIS, SFAMA.