Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/44: 13.426 Pa.Iv. Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten · 17 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Die parlamentarische Initiative 13.426

Am 17. April 2013 reichte der damalige Nationalrat Mauro Poggia eine parlamentarische Initiative mit folgendem Text ein:

«Die Gesetzgebung wird dahingehend ergänzt, dass Dienstleis-

tungsanbieter, die eine stillschweigende Fortführung eines abge-

schlossenen Dienstleistungsvertrages vereinbaren, ihre Kundinnen

und Kunden über die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, in-

formieren müssen; diese Mitteilung muss mindestens einen Monat

vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Erfolgt diese Mitteilung

nicht, so müssen die Kundinnen und Kunden ohne Konventionalstra-

fe vom Vertrag zurücktreten können, und der Dienstleistungsanbieter

muss ihnen den Betrag, den sie für die noch nicht abgelaufene Ver-

tragsperiode bereits bezahlt haben, zurückerstatten.»

Die parlamentarische Initiative wurde am 26. Dezember 2013 von Nationalrat Golay übernommen.

Am 11. April 2014 prüfte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (hiernach: die Kommission) die Initiative vor und beschloss mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, ihr gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (ParlG)1 Folge zu geben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 10. Februar 2015 mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu (Art. 109 Abs. 3 ParlG). Am 17. März 2017 hat der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission die Frist zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfs bis zur Frühjahrssession 2019 verlängert.

1.2 Arbeiten der Kommission

Die Kommission befasste sich am 8. April 2016 mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative und setzte für die Ausarbeitung eines Vorentwurfs eine Subkommission ein. Um den Auftrag an die Subkommission zu präzisieren, führte die Kommission eine Konsultativabstimmung betreffend den bevorzugten Lösungsansatz durch. Sie sprach sich mit 13 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen für die Einführung einer gesetzlichen Notifizierungspflicht und gegen ein generelles Verbot automatischer Vertragsverlängerungen aus. Die Subkommission kam an ihrer Sitzung vom 17. August 2016 ebenfalls zum Schluss, dass die parlamentarische Initiative auf diesem Weg am besten umgesetzt werden kann. In Erfüllung ihres Auftrages erarbeitete sie einen detaillierten Vorentwurf, welcher der Kommission am 3. Februar 2017 unterbreitet wurde. Die Kommission lehnte einen Abschreibungsantrag ab, trat auf den Vorentwurf ein und nahm Anpassungen daran vor. An ihrer Sitzung vom

1 Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002, SR 171.10