Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 9 Seiten

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2. Kantone

Daten zu Tierhalterin und Tierhalter, Tierart, Produktionstyp, Indikation, Dauer und Dosierung von Fütterungs-Antibiotika werden bereits heute mit dem amtlichen Rezeptformular erhoben. Sie sind jedoch nicht elektronisch verfügbar und werden nicht zentral erfasst und ausgewertet. Eine zentrale Auswertung solcher Daten macht es möglich, gezielt und risikobasiert Kontrollen durchzuführen bzw. Massnahmen zu treffen. Dies bedeutet für den Vollzug eine Erleichterung. In Zukunft werden jedoch die Kantone in diesem Bereich auch mehr Kontrollaufgaben erhalten und gegebenenfalls entsprechende Massnahmen treffen müssen. Dies ist aber nicht Gegenstand dieser Vorlage.

3. Volkswirtschaft

3.1. Tierärzteschaft

Daten zur Anwendung von buchführungspflichtigen Tierarzneimitteln (inkludiert alle Antibiotika) müssen bereits heute von der Tierärztin bzw. Tierarzt in der Krankengeschichte festgehalten werden. Für die Erfassung von Fütterungsarzneimitteln für die orale Gruppentherapie, die bis anhin mit dem amtlichen Rezeptformular verschrieben werden mussten, gibt es für die praktizierende Tierärzteschaft einen gewissen Zusatzaufwand (mehr und präzisere Angaben); es wird jedoch auch Vorteile geben, da automatische Berechnungen von Dosierungen, Absetzfristen, abzugebender Menge sowie Warnungen (z.B. bei Über- oder Unterdosierung) angezeigt werden können. Für die Erfassung weiterer Verschreibungs-, Abgabe- oder Anwendungsdaten (nicht orale Gruppentherapie und Einzeltiertherapie) wird es für die Tierärzteschaft einen Zusatzaufwand geben.

3.2. Landwirtschaft / Tierhalterinnen und Tierhalter

Die Tierhalterinnen und Tierhalter haben keine Meldepflichten. Mit dem ersten Aufbauschritt ist kein Zusatzaufwand zu erwarten. Tierhalterinnen und Tierhalter können zusammen mit ihrer Tierärztin bzw. ihrem Tierarzt anhand von landesweiten Vergleichswerten beurteilen, wie ihr Umgang mit Antibiotika einzustufen ist. Dadurch sind ein besseres Bewusstsein und eine angemessene Reaktion möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt sind in Bezug auf den Antibiotikaverbrauch zusätzliche Kontollen und entsprechende Massnahmen, insbesondere bei Vielverbrauchern, vorgesehen. Dies wird bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern einen Zusatzaufwand verursachen.

3.3 Pharmaindustrie

Schon jetzt sind Zulassungsinhaberinnen verpflichtet, den Vertrieb von antibiotikahaltigen Präparaten für Tiere einmal jährlich zu melden. Bis anhin erhielten die Zulassungsinhaberinnen eine Excel-Liste mit ihren Präparaten und mussten diese ausfüllen. Zukünftig soll diese Meldung nicht nur pro Präparat und Packungsgrösse sondern auch pro Tierärztin und Tierarzt erfolgen. Diese Meldungen sollen automatisiert werden, um die Auswertung zu erleichtern; somit entsteht ein vertretbarer Zusatzaufwand.