Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/55: Zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes: Vernehmlassung zu neuen Elementen · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.697234

glp, GPS, SPS; Greenpeace, Junge Grüne, pro natura, SL, SHS, SVS, VCS und Vogelwarte vermis-

sen die Mehrwertabschöpfung bei zonenfremden Nutzungen ausserhalb der Bauzonen bzw. bei

der Schaffung von Speziallandwirtschaftszonen und weiteren Zonen, in denen eine Bautätigkeit teilweise zulässig ist. In beiden Fällen entstünden durch staatliche Planungen oder Bewilligungen erhebliche Vorteile für die Eigentümer und Nachteile für die Öffentlichkeit (Verkehr, Natur, Landschaft).

Analog zum Mehrwertausgleich bei der Schaffung von Bauzonen soll ein angemessener Anteil des Mehrwerts abgeschöpft werden und zum Ausgleich von Nachteilen zur Verfügung stehen (Kompensationen zugunsten von Natur und Landschaft). Die Vernehmlasser regen auch an, eine Regelung einzuführen, mit welcher der aus den Bewilligungen nach Artikel 24 bis 24f resultierende Mehrwert angemessen abgeschöpft werden kann. Der Ertrag der Mehrwertabgabe könne in Projekte zugunsten von Natur und Landschaft fliessen oder sei für die Beseitigung nicht mehr benötigter, nicht unter Schutz gestellter Bauten und Anlagen zu verwenden.

10/25 041.21-00794/00021/00018/00002/00002