Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/55: Zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes: Vernehmlassung zu neuen Elementen · 25 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.697234

I Allgemeiner Teil

1 Einleitung

1.1 Vernehmlassungsverfahren

Zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) führte der Bundesrat vom Dezember 2014 bis Mai 2015 eine Vernehmlassung durch. In der Folge beauftragte er das UVEK, insbesondere das Thema «Bauen ausserhalb der Bauzonen» zu vertiefen. Im Rahmen dieser Vertiefungsarbeiten sind neue Elemente in die Vorlage RPG 2 aufgenommen worden. Da diese für die Raumentwicklung ausserhalb der Bauzonen sehr bedeutend sind, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 beschlossen, hierzu eine ergänzende Vernehmlassung durchzuführen.

Um eine Gesamtsicht zu ermöglichen wie auch aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, hat das UVEK vom 22. Juni bis zum 31. August 2017 die gesamte Revisionsvorlage in die ergänzende Vernehmlassung gegeben. Diese enthielt somit auch jene Bestimmungen, die bereits Gegenstand der Vernehmlassung von 2014/2015 bildeten und die – soweit dies angezeigt war – auf Grund des damaligen Vernehmlassungsergebnisses überarbeitet wurden. Im Begleitschreiben des UVEK vom 22. Juni 2017 wurden die Vernehmlassungsadressaten indes gebeten, ihre Aufmerksamkeit auf in der Vorlage bezeichneten neuen Elemente zu richten. Ebenso wurden sie darauf hingewiesen, dass sich die Auswertung der Stellungnahmen auf diese neuen Elemente konzentrieren werde. Der vorliegende Ergebnisbericht beschränkt sich dementsprechend auf eine Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den neuen Elementen der Vorlage. Allfällige Ausführungen zu anderen Bestimmungen werden nur in Ausnahmefällen wiedergegeben.

1.2 Vernehmlasser

Die Vernehmlassungsunterlagen wurden sämtlichen Kantonen, den politischen Parteien (12), den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete (3), den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft (8) und weiteren interessierten Kreisen (71) zur Stellungnahme unterbreitet. Zur Vorlage liessen sich alle Kantone, 6 Parteien, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 5 Dachverbände der Wirtschaft sowie 205 (davon 147 nicht angeschriebene) weitere interessierte Organisationen vernehmen.

Diverse Kantone verweisen auf die Stellungnahme der BPUK vom 9. Mai 2017. Die BPUK unterstützt ihrerseits die Stellungnahme der LDK.

Der sgv als grösster Dachverband der Schweizer KMU unterstützt die Stellungnahmen von bauenschweiz, CVAM, FSKB, GastroSuisse, JardinSuisse, SBMV, swisscofel und uspi.

AGRO, Bell, BVBB, FM, GalloSuisse, GST-SVS, Kompost, SGP und SMP unterstützen die Stellungnahme des SBV. AGBerggebiet, BVAR und JULA unterstützen die Stellungnahme der SAB.

Der VWKB unterstützt die Stellungnahme der FSKB.

Die GVZ schliesst sich der Vernehmlassung des VSGP an.

geosuisse und IGS unterstützen die Stellungnahme von bauenschweiz.

Viele Vernehmlasser verweisen auf ihre Stellungnahme im Rahmen der ersten Vernehmlassung

von 2014/2015 (BL, FR, OW; GPS; SAB; AgorA, Archäologie, BEBergbahnen, CAJB, CGI, cnav,

ETH-IRL, FER, forst, FSKB, KSE, Lausanne, Prométerre, ReLuWe, RKBM, RZU, SBLV, SBS, SHV-FSVL, SOBV, swissbrick, swissgrid, usic, VSGP, WOHNEN SCHWEIZ, WWF) und verzichten auf eine erneute Stellungnahme (forst) oder verlangen die Wiederaufnahme von Bestimmungen aus der ersten Vernehmlassungsvorlage (GPS; swissgrid). glp; SAB; Greenpeace, pro natura, SVS, VCS und Vogelwarte kommentieren der Vollständigkeit halber alle Bestimmungen aus beiden Vorlagen.

SGB; ETH-IRL und WBGCH stellen fest, dass die aktuelle Vorlage in entscheidenden Punkten von der sistierten abweiche und bemängeln, dass in den Unterlagen die Änderungen in Bezug auf den ersten Entwurf nicht sichtbar würden. Dies führe zu fehlender Transparenz.

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