Vorlage 3a

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 42 Seiten

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Anhang 1.6 (Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1)

Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen netzbetriebener Elektrobacköfen

1 Geltungsbereich

1.1 Dieser Anhang gilt für netzbetriebene Elektrobacköfen (einschliesslich in Herde integrierter Backöfen).

1.2 Ausgenommen sind:

a. Backöfen, die mit anderen Energiequellen betrieben werden können;

b. Backöfen nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 66/201428.

1.3 Es gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 66/2014.

2 Anforderungen an das Inverkehrbringen

Elektrobacköfen nach Ziffer 1 dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Energieeffizienzindex gemäss Anhang II Ziffer 1 der Verordnung (EU) Nr. 66/201429 unter 107 liegt.

3 Energietechnisches Prüfverfahren

3.1 Die energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften der Elektrobacköfen nach Ziffer 1 sowie die Methoden zu deren Messung und

Berechnung sind in den Anhängen I Ziffer 2.1 und II Ziffer 1 der Verordnung (EU) Nr. 66/201430 aufgeführt.

3.2 Für die Konformitätsbewertung müssen die technischen Unterlagen die Ergebnisse der Messungen und Berechnungen nach

Ziffer 3.1 enthalten.

3.3 Im Rahmen der Konformitätsüberprüfung testet die Kontrollstelle einen Elektrobackofen nach den unter Ziffer 3.1 beschriebe-

nen Methoden. Die Messwerte müssen die Prüftoleranzen nach Anhang III Tabelle 7 der Verordnung (EU) Nr. 66/2014 einhalten.

4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung

4.1 Die Angabe der energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften und die Kennzeichnung sind mit Ausnahme der EU-

Hoheitszeichen nach den Anhängen I–VI der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 65/201431 vorzunehmen. Soweit EU-Hoheitszeichen in Übereinstimmung mit den Vorschriften der EU bereits angebracht sind, können sie belassen werden.

4.2 Die für den Internetverkauf massgebenden Vorgaben richten sich nach Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU)

Nr. 65/2014.

28 Verordnung (EU) Nr. 66/2014 der Kommission vom 14. Januar 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben, Fassung gemäss ABl. L 29 vom 31.1.2014, S. 33.

29 Siehe Fussnote zu Ziff. 1.2.

30 Siehe Fussnote zu Ziff. 1.2.

31 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 65/2014 der Kommission vom 1. Oktober 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben, Fassung gemäss ABl. L 29 vom 31.1.2014, S. 1.