Vorlage 3a

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 42 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

Anhang 1.3 (Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1)

Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen netzbetriebener Haushaltswäschetrockner

1 Geltungsbereich

1.1 Dieser Anhang gilt für netzbetriebene Haushaltswäschetrockner.

1.2 Ausgenommen sind Haushaltswäschetrockner, die auch mit anderen Energiequellen betrieben werden können.

1.3 Es gelten die Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 932/201216.

2 Anforderungen an das Inverkehrbringen

Haushaltswäschetrockner nach Ziffer 1 dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Energieeffizienzindex (EEI) gemäss Anhang II Ziffer 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 932/201217 unter 42 liegt.

3 Energietechnisches Prüfverfahren

3.1 Die energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften der Haushaltswäschetrockner nach Ziffer 1 sowie die Methoden zu deren Mes-

sung und Berechnung sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 932/201218 aufgeführt.

3.2 Für die Konformitätsbewertung müssen die technischen Unterlagen die Ergebnisse der Messungen und Berechnungen nach

Ziffer 3.1 enthalten.

3.3 Im Rahmen der Konformitätsüberprüfung testet die Kontrollstelle einen Haushaltswäschetrockner nach den unter Ziffer 3.1

beschriebenen Methoden. Die Messwerte müssen die Prüftoleranzen nach Anhang III Tabelle 1 der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 einhalten.

4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung

4.1 Die Angabe der energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften und die Kennzeichnung sind mit Ausnahme der EU-

Hoheitszeichen nach den Anhängen I–IV, VI und VII der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/201219 vorzunehmen. Soweit EU-Hoheitszeichen in Übereinstimmung mit den Vorschriften der EU bereits angebracht sind, können sie belassen werden.

4.2 Die für den Internetverkauf massgebenden Vorgaben richten sich nach Anhang VIII der Delegierten Verordnung (EU)

Nr. 392/2012.

16 Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission vom 3. Oktober 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswäschetrocknern, ABl. L 278 vom 12.10.2012, S. 1.

17 Siehe Fussnote zu Ziff. 1.3.

18 Siehe Fussnote zu Ziff. 1.3.

19 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 der Kommission vom 1. März 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern in Bezug auf den Energieverbrauch, ABl. L 123 vom 9.5.2012, S. 1; geändert durch Verordnung (EU) Nr. 518/2014, ABl. L 147 vom 17.5.2014, S. 1.