Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

zusätzlich nur Massnahmen mit einem Payback zwischen 4 und 8 Jahren fördern, die AXPO

zusätzlich unter Umständen auch Massnahmen mit einem Payback unter 4 Jahren.

Die SIG möchte, dass der Bund die Möglichkeit hat, Ausschreibungen für verschiedene Zielgruppen zu lancieren, um dadurch mehr Massnahmen zum Ersatz von Haushaltsgeräten auszulösen.

Artikel 23 Auszahlung

GLP, FDP, Economiesuisse, SGV, VSE, Swisselectric, AXPO, CKW, Swissmem und Swissbrick möchten den Passus in Abs. 1 streichen, welcher die Kürzung der Förderbeiträge vorsieht, falls „die prognostizierten Stromeinsparungen nicht erreicht“ würden. Dadurch würden aufwändige

nachträgliche Messungen der Stromeinsparungen nötig.

VFS und InfraWatt fordern ebenfalls zum Abs. 1, dass die Überprüfung der prognostizierten

Stromeinsparungen praxisnah, z.B. mit Stichproben, erfolgen sollte.

Artikel 24 Auswertung und Publikation

VSE, Swisselectric, AXPO, CKW regen an, Abs. 3 zu streichen, weil die Publikation der erzielten Stromeinsparung bereits durch Abs. 1 Bst. c ermöglicht werde.

VSE, AXPO und CKW finden, dass auf Abs. 4 verzichtet werden könne, da Geschäftsgeheimnisse tangiert werden könnten.

4.3.8. Geothermie-Erkundungsbeiträge und Geothermie-Garantien

Es gab insgesamt 83 Rückmeldungen zum Thema Geothermie in der EnV, wovon 21 Rückmeldungen zu den Verordnungsartikeln und 62 Rückmeldungen zu den Anhängen 1 und 2 zu verzeichnen sind. AG, FR, JU, SO, TG, VD und VS haben sich sehr detailliert geäussert, ebenso materiell haben sich EnDK, EGK, VSE, Geothermie Schweiz und Schweizer Geologenverband geäussert. Viele haben die Geothermie-Fördermassnahmen positiv bewertet, während der Kanton VS die Regulierung als ein „bürokratisches Monster“ bewertet. Der Kanton SO empfiehlt die Details der

Ausführungsbestimmungen, welche in den Anhängen 1 und 2 beschrieben sind, in eine Richtlinie zu übersetzen, da vermutlich hoher Anpassungsbedarf vorliegen werde.

Geothermie als nationales Interesse

Der Kanton FR wünscht, dass die Geothermie konkret als ein nationales Interesse erklärt wird und damit Schwellenwerte für die Grösse und Bedeutung von Geothermieanlagen definiert werden – ähnlich wie die Wasser- oder Windkraft. Ebenso beantragt dies die EPFL.

Artikel 25 Anspruchsvoraussetzungen und Gesuch

FR, JU, TG, VS, VD sowie EGK, VSE und Geothermie Schweiz sind der Ansicht, dass Abs. 3 sehr restriktiv formuliert sei.

Artikel 26 Prüfung des Gesuchs und Entscheid

FR, JU und VD beantragen, im Expertengremium vertreten zu sein.

Artikel 28 Auszahlung der Geothermie-Garantie

Die Umwelt- und Naturschutzverbände wollen, dass Teilerfolge vom Expertengremium bestimmt werden.