Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
GE, FDP, SGB, VSE, DSV, AEW, VAS, Alpiq, AVDEL, Axpo, CKW, EKZ, EnAlpin, Energieforum Schweiz, EPFL, Elektra, EVG-Zentrum, BEV, Sierre Energie, Repower, BKW, AEK onyx,
Swisselectric, Swisspower, Stadt Lausanne, VSEI, EWZ, EnBAG-Gruppe und SIG sind mit der
vorgeschlagenen Regelungen in den Art. 15ff. grundsätzlich oder eher nicht einverstanden. Nach ihrer Einschätzung ist die Formulierung, wonach umliegende Grundstücke ebenfalls als Ort der Produktion gelten, zu vage. Sie sprechen sich dafür aus, dass dies nur für angrenzende Grundstücke zusätzlich zu jenem gilt, auf dem die Produktionsanlage steht, und alle Produktionsanlagen und Endverbraucher umfasst, die sich hinter einem Anschlusspunkt an das Verteilnetz befinden. Für bestehende
Anschlussanlagen sei die Anschlusssituation vor dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
ausschlaggebend. Für eine Änderung des Anschlusses brauche es zudem das Einverständnis des Verteilnetzbetreibers. Auch wird im Grossteil von diesen gefordert, die Mindestgrenze auf 20 % bis 50 % anzuheben.
Artikel 17 Zusammenschluss der Mieterinnen und Mieter und Pächterinnen und Pächter
Mit Art. 17, der den Zusammenschluss mit Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächter regelt, sind VD, WEKO, ElCom, SMV, HEV, FRC, CP, Landis+Gyr, Swissmig, EcoCoach, ZBV, Swiss Small Hydro, SKS, IWB, EWZ und IG DHS weitgehend einverstanden. Teilweise sprechen sie sich auch für einen Ausbau der Regulierung aus. So solle die Innenregelung auch bezüglich Messung beibehalten werden. Präzisierungen werden gewünscht in Bezug auf den Umgang mit
Stockwerkeigentum, die Höhe der verrechenbaren Gestehungskosten und den Kosten, welche intern abgerechnet würden. Auch der Umgang mit dem Erlös aus der Einspeisung müsse in der
Eigenverbrauchsgemeinschaft geregelt werden. Teilweise wird gewünscht, dass Neumieterinnen und - mieter nicht in einen bestehenden Zusammenschluss integriert werden sollten bzw. die Bedingungen für einen Austritt nochmals zu überdenken.
SH, TG, GLP, SGV, SGB, VSE, DSV, Swisselectric, BKW, AEK onyx, CKW, Axpo, EKZ, Ökostrom Schweiz, EVG-Zentrum, GGS, AGORA, Swissbrick, VESE, Cemsuisse, Akademien der
Wissenschaften, Scienceindustries, Swissolar, ADEV, Wohnen Schweiz und USPI sind mit der
vorgeschlagenen Regelung in Art. 17 nicht einverstanden und wünschen sich eine liberalere
Ausgestaltung oder eine Überprüfung der Regelung. Sie fordern, die Innenregelung möglichst offen zu lassen und den Mieterinnen und Mietern einmalig beim Eintritt ein Wahlrecht zur Teilnahme
einzuräumen. Auch wird ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit befürchtet.
Artikel 18 Einsatz von Stromspeichern im Energieverbrauch
Art. 18 regelt den Einsatz von Stromspeichern im Eigenverbrauch und legt Anschlussbedingungen und Messkonzepte fest. Eine explizite Vorgabe, Speicher beim Anschluss nicht zu diskriminieren, wird von SGV, SBV, AEE Suisse, Planeco, Suissetec und ADEV gefordert.
Der VSE hält fest, dass die Rückwirkungen „am“ Netzanschlusspunkt ausschlaggebend seien und fordert eine Präzisierung zur Phasensaldierung.
Weiter fordern SH, VD, SBV, VSE, DSV, Alpiq, Groupe E, EWZ, AVDEL, EKZ, Elektra, EWN, Sierre Energie, RegioGrid, Swisselectric, AEK onyx, Axpo, BKW, CKW, Repower, Swisspower, ESR,
Swissolar Stadt Lausanne und SAK, die Vorgaben zur Messung eines bidirektionalen Speichers mit einem intelligenten Messsystem zu streichen und dem Netzbetreiber grundsätzlich die Verantwortung zu übertragen, das Messkonzept und die Richtlinien für diese Speicher festzulegen oder solche Speicher zu verbieten.
Eine Meldung zur Änderung der Betriebsart an den Netzbetreiber verlangen zudem SH, VD, SBV VSE, DSV, Alpiq, AVDEL, EKZ, Elektra, EWN, Sierre Energie, EWZ, Stadt Lausanne, Swisselectric, AEK onyx, Axpo, BKW, CKW, Repower, Swisspower, ESR, Swissolar, RegioGrid und SAK.
Die Ökostrom Schweiz spricht sich dafür aus, dass die Kosten des Messgeräts in die Netzkosten aufgenommen werden.