Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur

Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Die ElCom fordert eine Präzisierung, dass aufgrund eines Speicheranschlusses kein Antrag auf Netzverstärkung gestellt werden soll. Die Kosten des Messgerätes am Speicher sollen zu Lasten des Zusammenschlusses gehen. Das will auch die IWB.

4.3.7. Wettbewerbliche Ausschreibungen

Allgemeine Bemerkungen

Scienceindustries, Ökostrom Schweiz, SBS sowie der ZBV begrüssen es, dass der

Anwendungsbereich der wettbewerblichen Ausschreibungen auf Massnahmen im Bereich Verteilung und Produktion ausgeweitet wird.

Die SIG ist der Ansicht, die wettbewerblichen Ausschreibungen sollten für die Unternehmen ein einziges breites Angebot an Beratung, Förderung und Begleitung der Umsetzung der Massnahmen anbieten.

Die SVP möchte wettbewerbliche Ausschreibungen abschaffen.

InfraWatt möchte, dass für die wettbewerblichen Ausschreibungen genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 20 Ausschreibungen

BE, BL, FR, GE, JU, NW, SH, SZ, TG, VD sowie die EnDK fordern in Bezug auf Abs. 1 eine

Koordination mit bestehenden kantonalen Massnahmen, weil es derzeit heterogene

Fördervoraussetzungen gäbe.

JU und VD wollen den Begriff „befristet“ in Abs. 1 streichen. Der Satz könne so verstanden werden, dass die unterstützten Effizienzmassnahmen auf ein Jahr befristet seien.

Der Kanton JU findet, dass bestehende kantonale Förderprogramme zusätzlich durch die

wettbewerblichen Ausschreibungen unterstützt werden sollten.

FDP, GLP, Economiesuisse, SGV, VSE, Swissmem, Swisselectric, AXPO, CKW, VSEI und Swissbrick schlagen vor, den Abs. 2 ganz zu streichen oder zu kürzen. Er gehe über den primären Zweck, Strom einzusparen, hinaus, respektive der Text zum Gesetz oder anderen Bestimmungen der Verordnung sei redundant.

Artikel 21 Teilnahmebedingungen

FDP, GLP, Economiesuisse, SGV, VSE, Swisselectric, AXPO, CKW, Swissbrick und IG DHS wollen, dass die Bedingungen für die Ausschreibungen nicht mehr, wie in Abs. 1 festgehalten, jährlich

angepasst werden können, sondern nur falls dies aufgrund neuer Vorschriften und Gesetze notwendig sei. Zudem soll das BFE nicht Förderschwerpunkte festlegen oder bestimmte Anwendungen von der Förderung ausnehmen können.

Der VSE möchte eine Anpassung von Abs. 2, so dass Antragsteller auch mehr als einmal im Jahr dieselbe Eingabe machen können.

Artikel 22 Berücksichtigung und Auswahl

Die Empa ist der Ansicht, dass explizit dargestellt werden soll, dass die beiden Bedingungen in Art. 22 Abs. 1 Bst. a und b explizit kumulativ erfüllt sein müssen.

GLP, FDP und VSE möchten, dass Projekte und Programme nicht aufgrund der Kostenwirksamkeit (Rp./kWh), sondern in Bezug auf die Effizienz ausgewählt werden, und die Förderbarkeit von

Massnahmen für Projekte und Programme gleich definiert werden. Swisselectric und CKW möchten