Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
gewechselt werden darf. Der VAS beantragt zudem, dass die Kosten für einen Wechsel vom
Anlagenbetreiber zu bezahlen sind.
BKW, AEK onyx und VESE beantragen, dass die Regelung zur Mitteilung des Wechsels gestrichen wird.
Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch schlägt AEK onyx vor, dass der Grundeigentümer als Vertragspartner auftritt. Die BKW fügt an, dass bei mehreren Anlagen die Überschussproduktion nicht auf die einzelnen Produzenten aufgeteilt werden kann.
Die Ökostrom Schweiz fordert eine klare Vorgabe, dass die von der Anlage selber verbrauchte Elektrizität entweder aus derselben Anlage oder dann aus erneuerbaren Quellen stammen solle.
VSE, DSV, Alpiq, Axpo, Swisselectric, AVDEL, CKW, EKZ, ESR, Sierre Energie und VSEI fordern, dass die Kosten für das Messwesen zu Lasten der Produzenten gehen sollen. Das EWZ spricht sich dafür aus, in dieser Verordnung keine Bestimmung zu den Messinstrumenten und -kosten
aufzunehmen, da diese in der StromVV genügend geregelt seien. Die ElCom merkt an, dass die Grundlage zur Kostenanrechnung der Messung von Erzeugern im StromVG nicht gegeben ist. Zudem führt sie aus, dass entgegen den Erläuterungen die bisherigen Bestimmungen nicht unverändert übernommen wurden.
VSE und DSV sprechen sich dafür aus, die Pflicht zur Lastgangmessung für Anlagen mit einer
Leistung von über 30 kVA beizubehalten.
Die GPS beantragt, dass auch Messgeräte von Drittanbietern zugelassen sein sollen.
Artikel 13 Vergütung
VD, GLP, GPS, SP, SBV, ADEV, AEE Suisse, Umwelt- und Naturschutzverbände, SIA, SES und Swissolar, begrüssen die vorgeschlagene Regelung, dass sich die Vergütung an den Bezugskosten bei Dritten und an den Kosten der eigenen Produktion zu orientieren hat. Sie führen an, dass das neue Gesetz nicht mehr von „marktorientierten Bezugspreisen“ spricht und in der Berichterstattung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates explizit auch der Einbezug der Produktionskosten erwähnt wurde.
BDP, CVP, EVP, FDP, SGV, Economiesuisse, VSE, DSV, Swisspower, AEK onyx, BKW, EnAlpin, Energieforum Schweiz, EWZ, Groupe E, IWB, RegioGrid, Sierre Energie, Akademien der
Wissenschaften, SIG und Stadt Lausanne sprechen sich dafür aus, dass für die Höhe der Vergütung nur die Bezugskosten bei Dritten relevant sein sollen. Sie führen aus, dass die Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen nicht vermieden werden können und es dadurch zu systematischen Verlusten bei Netzbetreibern mit hoher Eigenproduktion kommen kann. Für die vorgeschlagene Regelung fehle die gesetzliche Grundlage und sie sei zudem nicht kompatibel mit einer vollen
Marktöffnung.
Axpo, CKW, AVDEL und Swisselectric sprechen sich für eine Orientierung der Vergütungshöhe an den Marktpreisen aus.
SH, TG, GLP, GPS, FRC, Umwelt- und Naturschutzverbände, SIA, Swiss Small Hydro und VESE schlagen vor, dass sich die Vergütungshöhe an den Endkundentarifen für den Energieanteil des Stroms orientieren soll.
ADEV, Planeco, Swissolar und VESE schliesslich sprechen sich dafür aus, dass sich die Vergütung an den Produktionskosten von neuen inländischen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien orientieren soll.
Eine Reihe von Vernehmlassungsteilnehmern schlägt vor, dass sich die Vergütungshöhe in den verschiedenen Netzgebieten nicht unterschieden, sondern schweizweit einheitlich festgelegt werden soll (GLP, SP, Alpiq, Repower, VBE, Umwelt- und Naturschutzverbände, SES, SKS, Swiss Small