Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
BEV und VAS regen an, dass die Kennzeichnungspflicht nicht gelten soll, wenn die Stromrechnung von einem anderen Unternehmen zugestellt wird.
Der SWV beantragt, dass Strombeschaffungsverträge immer auch die zugehörigen HKN
mitbeinhalten müssen.
Artikel 9 Übergangsbestimmung
Der ECS spricht sich dafür aus, dass bei der Grösseneinteilung keine Sonderfälle geschaffen werden.
Anhang 1 Anforderungen an die Stromkennzeichnung
SP, SKS, Umwelt- und Naturschutzverbände und SES fordern, dass eine Visualisierung analog zur deutschen Regelung vorgegeben wird. Zudem sprechen sich diese Teilnehmenden dafür aus, dass es keine Möglichkeit für Ersatznachweise geben soll. Der ECS hingegen begrüsst die Möglichkeit von ausländischen Ersatznachweisen in definierten Fällen.
Swisselectric und Axpo sprechen sich dafür aus, dass ab 2021 nicht nur das Produktionsjahr, sondern auch der Produktionsmonat für die Stromkennzeichnung relevant sein soll.
Cemsuisse, GGS, IGEB, Swissbrick und Lonza sprechen sich für eine (Wieder-)Einführung der
Kategorie „Strom unbekannter Herkunft“ bzw. „börsengehandelter Strom“ aus.
Ökostrom Schweiz und VESE regen an, dass die Bilanzgruppen ihre spezifischen Werte für den geförderten Strom verwenden müssen.
InfraWatt und VBSA beantragen, dass Abfälle den erneuerbaren Energieträgern zugeordnet werden. Die WSL fordert, dass bei Strom aus Biomasse auch die Herkunft der Biomasse in Schweiz und Ausland unterschieden werden soll.
VSE, DSV, BEV und VAS sprechen sich dafür aus, das Mindestmass von 10 x 7 cm zu streichen. BEV und VAS regen zudem an, die Angabe der Kontaktstelle zu streichen.
VSE und DSV regen an, in Figur 1 den Begriff „Strom“ durch „Elektrizität“ sowie „Kundinnen und Kunden“ durch „Endverbraucherinnen und Endverbraucher“ zu ersetzen.
Weitere Anregungen
VESE und Akademien der Wissenschaften sprechen sich für wirksame Strafbestimmungen aus.
Die Swissolar regt an, dass die Begrifflichkeiten mit den Branchendokumenten harmonisiert werden. VSE, DSV, BKW und AEK onyx regen an, dass bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mit mehreren Produktionsanlagen ein einziges HKN-Konto geführt wird ohne Einzelangaben zur
Förderung. Zudem soll bei einem solchen Zusammenschluss der Netzbetreiber für Mess- und
Informationsprozesse von Anlagen mit einer Leistung von über 30 kVA verantwortlich sein.
Die ECO SWISS findet es unnötig, dass die Stichprobenkontrollen ausgeweitet werden sollen.
Die Ökostrom Schweiz beantragt, dass gebundene Endkunden, welche selber einen HKN beschaffen, das Recht haben, von ihrem Energieversorger ein Graustromprodukt zu beziehen. Zudem beantragt sie, dass deutlicher festgehalten wird, dass nur HKN aus dem Swissgrid-System verwendet werden dürfen