Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
leister oder Vermarkter sollen im Rahmen einer Liberalisierung des Messwesens steuern dürfen,
fordern GGS, IG DHS, IGEB, Lonza und Ökostrom Schweiz. Der Verteilnetzbetreiber solle die
Vorrechte der Steuerung und Messung vollständig an diese Dritten abgeben.
Weiter wird von VSE, DSV, Axpo, CKW, EWZ, Repower, Swisselectric, IWB, VBE, Groupe E,
Swisspower und der Stadt Lausanne gefordert, entweder nur aggregiert über die Eingriffe des
Verteilnetzbetreibers zur Übersteuerung der Aktivitäten Dritter oder gar nicht zu informieren. Es sollen keine relevanten Informationen zu Vergütungen für den Wert der Steuerungen und Flexibilität sowie Informationen zu Zugriffszeiten etc. publiziert werden. Auch ein Zugang zu den über Netzkosten finanzierten Steuergeräten soll für Dritte nicht erlaubt sein oder dies erst, wenn ein Standard über die Branche eingeführt worden ist. Darüber hinaus fordern Axpo, CKW, IWB, Repower und Swisselectric die Möglichkeit, die Zustimmung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erwirken.
Die Romande Energie möchte den Vorschlag im Vernehmlassungsentwurf ausbauen und die
Flexibilität der Endverbraucher und Produzenten möglichst dem Strommarkt frei zukommen lassen. Sie liefert eine detailliere Definition von intelligenten Steuer- und Regelsystemen. Ein Vorrang soll demnach dem Netzbetreiber gegeben werden, wenn eine Zustimmung fehlt. Dieser soll jedoch
restriktiv ausgestaltet sein.
EWZ, Repower und VBE verlangen die klare Regelung, dass bei einem Eingriff für die Sicherstellung des Netzbetriebs keine Entschädigungen ausgerichtet werden. Die WEKO fordert ein explizites Verbot von Quersubventionierungen in diesem Bereich. Hingegen verlangen ElCom und Ökostrom Schweiz eine sachgerechte Entschädigung, wenn der Verteilnetzbetreiber einen Eingriff tätigen muss, welcher nicht durch den Produzenten oder Endverbraucher verschuldet ist. Darüber hinaus begrüsst die Ökostrom Schweiz den Zugang zu den Steuergeräten der Verteilnetzbetreiber.
Alpiq, Swissgrid und Swissolar fordern eine Verschärfung der Regeln, ab wann der
Verteilnetzbetreiber jederzeit Vorrang hat und eingreifen darf. Es werden grosse Hemmnisse für Dritte vermutet, die selbst Dienstleistungen in diesem Bereich anbieten wollen.
Artikel 8d Umgang mit Daten aus intelligenten Mess-, Steuer- und Regelsystemen
Die Regelung wird explizit oder eher begrüsst von ZG, ZH, VSE, DSV, Ökostrom Schweiz, SAK,
Sierre Energie, Swisselectric, Axpo, CKW, EWZ, Elektrizitätswerk Vilters-Wangs, FRC und VBE.
Der Kanton ZG fordert, dass die Datenströme zum Verteilnetzbetreiber immer verschlüsselt erfolgen müssen und die Periodizität der Daten erhöht wird. Zudem solle der Zugriff auf das Kundenportal beim Netzbetreiber bzw. auf die jeweiligen Daten der Endkundinnen und Endkunden jeweils nur durch eine Zwei-Faktoren-Authentisierung ermöglicht werden. ZG und ZH fordern im Weiteren eine Verankerung auf Gesetzesstufe.
Die Weiterleitung der 15-Minuten-Lastgangwerte an Dritte zur Produktentwicklung wird verlangt von VSE, DSV, Ökostrom Schweiz, SAK, Sierre Energie, Swisselectric, Axpo, CKW, EWZ und VBE.
Das Elektrizitätswerk Vilters-Wangs ergänzt die Weiterleitung der Daten zur Netzbilanzierung.
VSE und EWZ fordern, dass Daten, die mit abrechnungsrelevanten Daten verknüpft seien, nicht nach einem Jahr gelöscht werden müssten.
Die Scienceindustries verlangt, dass der Datenschutz nicht in der StromVV, sondern gesamthaft gelöst werden müsse.
Artikel 13a Anrechenbare Kosten von Mess-, Steuer- und Regelsystemen
Ausdrückliche Zustimmung bzw. eine eher positive Haltung äussern ElCom, ECO SWISS Ökostrom Schweiz, Repower, Stadt Lausanne, Swissmem, Swisspower, smart-me, Swissmig und SBS.
GLP, ElCom, ADEV, Planeco, Swissolar und VESE fordern die Einführung einer absoluten
Messkostengrenze von z. B. 50 Franken pro Jahr bis zur vollständigen Einführung von intelligenten