Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 96 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur
Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
Messsystemen. Die Ökostrom Schweiz verlangt, dass Gewinne aus dem Einsatz der intelligenten Steuerungen des Netzbetreibers auf dem Markt nicht anrechenbar sein sollen und gesondert
auszuweisen sind. Die Ökostrom Schweiz fordert die Streichung der Anrechenbarkeit im Bereich intelligenter Steuerungen. Die Stadt Lausanne fordert, die Kostenanrechenbarkeit für die
Datenbereitstellung an Dritte und insbesondere Endverbraucher explizit aufzunehmen. Swisspower und IWB möchten die Kosten von Sensibilisierungsmassnahmen für die Netzentwicklung und
Netzstabilität hier aufnehmen.
FDP, DSV, VSE, EKZ, Romande Energie und SAK sprechen sich gegen die Bestimmung aus.
Artikel 18 Netznutzungstarife
Die Bestimmungen werden explizit begrüsst oder eher unterstützt von TG, GE, SP, SGB, AEE Suisse, HEV, Landis+Gyr, Lonza, SMV, Swissolar, Swisscleantech, VESE, Planeco, ADEV, FRC, SBB, SES, SKS, Alpiq, Swissmig, Umwelt- und Naturschutzverbände und smart-me. Dabei wird insbesondere eine Erhöhung der De-Minimis-Grenze von 15 kVA gefordert, denn diese sei technisch nicht
umsetzbar, die kleinste Haussicherung liege bei 17 kVA. Verlangt wird eine Erhöhung der Grenze auf 40 kVA oder 50 kVA. Vereinzelt wird darauf hingewiesen, dass Vereinbarungen zwischen einzelnen Endverbrauchern und Verteilnetzbetreiber weder praktikabel noch zulässig seien vor dem Hintergrund der Forderung einheitlicher Kundengruppen.
Der SIA stützt die Bestimmungen grundsätzlich, fordert jedoch eine Erhöhung des Leistungsanteils auf 100 Prozent. Demgegenüber verlangen SP, Umwelt- und Naturschutzverbände, SES, SKS und FRC eine Erhöhung des Arbeitsanteils auf 100 %.
Die Beschränkung auf die Basiskundengruppe wird von GE, SGV, Landis+Gyr, Swissmig und Lonza nicht unterstützt. Es wird argumentiert, dass unter anderem Flexibilität und Potenzial für innovative Netztarife verloren gehe oder dies nicht der Vorgabe entspreche, sich am Bezugsprofil zu orientieren. Auch VSE, Axpo, CKW, Swissmig und Alpiq bringen vor, dass mit dem Vorschlag der
Basiskundengruppe aus ihrer Sicht eine Umsetzung wie bis anhin mit möglichen Hoch-
/Niedertarifierungen nicht möglich wäre. Stattdessen schlagen einige Vernehmlassungsteilnehmer eine Basiskundengruppe mit Opt-Out in andere Kundengruppen vor, die z.B. dann Hochtarif oder Niedertarif enthalten können (AEE Suisse).
Die ElCom fordert einen weiteren Grundsatz für die Vereinbarungen bzw. optionale Kundengruppen. Dabei dürften Eigenverbraucher (Prosumer) nicht schlechter gestellt werden bzw. mehr zahlen als Endverbraucher, die ihren gesamten Strom vom Netz beziehen würden.
Die SIG plädiert für eine Erhöhung der De-Minimis-Grenze sowie für eine Einteilung nach privaten und professionellen Bezügern.
Die Bestimmungen werden im Grundsatz abgelehnt von ZH, BDP, FDP, SSV, SGV, Economiesuisse VSE, DSV, AEK onyx, AEW, BKW, EKZ, Energieforum Schweiz, ESR, Elektra, Groupe E, RegioGrid, SAK, Sierre Energie, EWN, VAS, Axpo, CKW, Elektrizitätswerk Vilters-Wangs, EnAlpin, BEV, IWB, Repower, Swisselectric, VBE, EWZ, Rhiinenergie, Stadt Lausanne, EnBAG-Gruppe, Elektrizitätswerk Davos und Swisspower. Meist wird von diesen Vernehmlassungsteilnehmern gefordert, nur auf das Bezugsprofil abzustellen und die De-Minimis-Grenze sowie die Möglichkeit der Vereinbarungen zu einem möglicherweise höheren Leistungstarif zu streichen. Stattdessen soll ihrer Ansicht nach der Anteil Leistung im Tarif wesentlich erhöht werden, z.B. auf 70 %. Zudem wird vorgebracht, dass diese Vorgaben allenfalls der Revision des StromVG vorgreifen.
Die EKZ fordern eine zusätzliche Grenze von 50 MWh, damit Grosskonsumenten, die mit den neuen Regelungen neu einen Arbeitstarif erhalten würden, wie bisher vermehrt mit einem Leistungstarif tarifiert werden können. EWZ und VBE sprechen sich aus denselben Gründen für eine Grenze von 30 MWh aus.