Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/71: 15.468 Pa.Iv. «Stärkung der Selbstverantwortung im KVG» · 21 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
den Bund auch, Vorschriften zu besonderen Versicherungsformen und zur Kostenbeteiligung der Versicherten zu erlassen.
6.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Artikel 96 KVG beauftragt den Bundesrat, das KVG zu vollziehen und ermächtigt ihn, Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Die Vorlage sieht keine neuen Ermächtigungen vor.
6.3 Erlassform
Der vorliegende Entwurf soll in der Form des ordentlichen Bundesgesetzes nach Artikel 164 BV erlassen werden.