Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/71: 15.468 Pa.Iv. «Stärkung der Selbstverantwortung im KVG» · 21 Seiten

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Gestützt auf diese Ermächtigung hat der Bundesrat eine Versicherungsform mit wählbaren Franchisen, eine Bonusversicherung und eine Versicherungsform mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers zugelassen (Art. 93 bis 101a KVV). Die besonderen Versicherungsformen mit Wahlfranchisen sind unter den erwachsenen Versicherten verbreitet, wie die Zahlen des BAG aufzeigen: Mit Wahlfranchisen sind 6,7 Prozent der Kinder, 53,1 Prozent der jungen Erwachsenen und 56,2 Prozent der Erwachsenen über 26 Jahre versichert. Die Verteilung der Versicherten nach Versicherungsform für das Jahr 2015 ist im Anhang aufgeführt.

Am 28. Juni 2017 hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulats Schmid-Federer vom 22. März 2013 (13.3250 „Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen“) einen Bericht7 zur Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verabschiedet. Darin analysiert er verschiedene Aspekte zum Thema, insbesondere auch die Wahl und den Wechsel von Franchisen durch die Versicherten. In diesem Bericht wird ausgewiesen, dass der Anteil der Franchisewechsler (junge Erwachsene und Erwachsene) zwischen 2013 und 2014 rund 5,3 Prozent betrug und die getätigten Wechsel längerfristig eine Tendenz hin zur tiefsten und zur höchsten Franchise bewirken. Die Anteile dieser beiden Franchisestufen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen8.

Weiter stellt der Bundesrat im Bericht fest, dass die Franchisen häufig gleichzeitig mit Wechseln des Versicherungsmodells und des Versicherers angepasst werden. Ungefähr ein Drittel der Versicherten, die entweder den Versicherer oder das Versicherungsmodell wechseln, passen gleichzeitig auch ihre Franchisen an, während dies bei rund 4% der Versicherten der Fall ist, die weder das Versicherungsmodell noch den Versicherer wechseln (sogenannte reine Franchisewechsler)9.

Schliesslich wird dargelegt, aus welchen Gründen die Versicherten ihre Franchisen auswählen. Die Wahl ist insbesondere von den erwarteten Gesundheitskosten und den Prämien sowie der finanziellen Situation und der Risikoneigung der versicherten Person abhängig. Versicherte mit überdurchschnittlich hohen Gesundheitsrisiken wählen eher tiefe Franchisen, während gesunde Personen mit guter Ausbildung und solche in alternativen Versicherungsmodellen tendenziell hohe Franchisen wählen. Der Bundesrat hält fest, dass viele Versicherte ihre Gesundheit und damit ihre Leistungskosten grundsätzlich richtig einschätzen und geeignete Franchisen wählen10.

2.3 Bisherige parlamentarische Diskussionen

Das Anliegen der mehrjährigen Versicherungsdauer im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung war bereits Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen und Vorlagen des Bundesrats, wie die nachfolgende Zusammenstellung zeigt:

7 Vgl. www.bag.admin.ch > Themen > Versicherungen > Krankenversicherung > Laufende Revisionsprojekte > Änderung der KVV zu den Wahlfranchisen > Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (abgerufen am 5. Juli 2017).

8 Ebenda, S. 14.

9 Gemäss Bericht wechseln nur wenige Prozente der Versicherten ihren Versicherer oder ihr Versicherungsmodell. Vgl. ebenda, S. 16.

10 Ebenda.