Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/71: 15.468 Pa.Iv. «Stärkung der Selbstverantwortung im KVG» · 21 Seiten

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Eine hohe Kostenbeteiligung kann dazu führen, dass die versicherte Person auf Leistungen verzichtet. Ein Leistungsverzicht kann erwünscht sein, wenn die Leistungen auf die verzichtet wird, nicht notwendig sind. Verzichtet die versicherte Person auf notwendige Leistungen, kann sich ihr Gesundheitszustand verschlechtern, was später zu einem höheren Behandlungsbedarf und Mehrkosten führen kann.

Da offen ist, welche Rabatte die Versicherer gewähren und wie die Versicherten sich verhalten, können die finanziellen Auswirkungen auf die Versicherten, ausser den oben beschriebenen maximalen Mehrkosten mit den gegebenen Annahmen, nicht geschätzt werden.

4.1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Versicherer

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll den Versicherten verunmöglicht werden, ihre gewählte Franchise wegen einer anstehenden Behandlung, zum Beispiel einer Operation, für ein Kalenderjahr vorübergehend zu senken.

Der erwähnte Bericht in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer kommt zum Schluss, dass nur etwa 0,17 Prozent aller Versicherten (bzw. 0,4 Prozent der Versicherten mit Wahlfranchisen) ihre Franchise vorübergehend senken. Der umgekehrte Fall von vorübergehender Erhöhung der Franchise ist ebenfalls selten und beträgt 0,13 Prozent. Insgesamt nimmt somit nur eine kleine Minderheit von Versicherten vorübergehende Wechsel der Franchisen vor22.

Gestützt auf diese Daten hat das BAG die Einsparungen der Versicherer geschätzt. Dabei ist es von fünf Annahmen ausgegangen:

• die Versicherten wählen die gleichen Franchisen wie bisher;

• die Versicherer gewähren die gleichen Prämienrabatte wie bisher;

• in jeder Franchisestufe sind rund 0,5 Prozent Versicherte (diese Schätzung

ist an der oberen Grenze), die ihre Franchise senken und danach wieder erhöhen;

• davon werden 2/3 von einer Senkung ihrer Franchise abgehalten, da sie

einen Dreijahresvertrag abschlossen haben;

• bei diesen tritt durch die Verhinderung des Wechsels ein maximales Spar-

potential ein, das heisst, dass der Versicherer um 30 Prozent der Differenz zwischen den Franchisen weniger belastet wird als heute.

Zum Beispiel beträgt für die Franchise von 1'500 Franken der Rabatt auf der Prämie 70 Prozent von 1'200 (Differenz 1'500 - 300), also 840 Franken, und die maximale Einsparung 30 Prozent von 1'200, also 360 Franken.

22 Vgl. Bericht S. 15 f., zitiert in Fussnote 7.