Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/86: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 16 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.685705

Absatz 1

Neu soll das SEM in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Kriterien zur Qualitätssicherung und -entwicklung festlegen. Damit wird die neue Kompetenz des Bundes, die Qualität zu gewährleisten, zugunsten einer föderalen Zusammenarbeit eingeschränkt: Kriterien der Qualitätssicherung sollen durch das SEM und die Kantone partnerschaftlich festgelegt und umgesetzt werden.

Unabhängig von den beiden abgeschlossenen Revisionen des AuG vom 16. Dezember 2016 (BBl 2016 8917; BBl 2016 8899) ist eine weitere Revision des AuG geplant (Verfahrensnormen und Informationssysteme). Die Vernehmlassung dazu dauerte vom 22. Juni bis zum 13. Oktober 2016. Die im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagene Bestimmung zur Qualitätssicherung in den Förderbereichen der spezifischen Integrationsförderung wurde kontrovers aufgenommen. Die Kantone befürchten, dass mit dieser neuen Bestimmung nicht dem Geist der KIP nachgelebt und entsprechend keine Rücksicht auf die kantonalen Gegebenheiten genommen werde. Diesen Vernehmlassungsergebnissen wird teilweise auch im Rahmen der vorliegenden Ausführungsbestimmungen Rechnung getragen.

Absatz 2

Die Regelstrukturen sind bei der Qualitätssicherung und -entwicklung soweit möglich einzubeziehen. So hat das nationale Steuerungsgremium der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) beschlossen, die Umsetzung der verschiedenen Aspekte des Sprachfördersystems «fide | Français, Italiano, Deutsch in der Schweiz – lernen, lehren, beurteilen» und des geplanten Sprachenpasses gemeinsam im Rahmen der IIZ zu begleiten.

Art. 7 Berichterstattung, Monitoring und Evaluation

(Art. 56 Abs. 3 und 5, 57 Abs. 4 und 5 nAIG)

Das SEM wird neu beauftragt, die Integration der ausländischen Bevölkerung in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu überprüfen.

Absatz 1

Zur Information der Bevölkerung sowie der interessierten Kreise erstattet das SEM gestützt auf die Berichterstattung der Kantone regelmässig Bericht über die Integrationspolitik und -förderung (Art. 57 Abs. 4 nAIG). Neu ist im Frühjahr 2017 die Website zu den KIP (www.kippic.ch) geschaffen worden.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht regelmässig eine Reihe von «Integrationsindikatoren» zur besonderen Situation der Ausländerinnen und Ausländer. Im Hinblick auf die dritte Nationale Integrationskonferenz vom 19. Juni 2017 hat das BFS einen umfassenden «Statistischen Bericht zur Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund» veröffentlicht. Auch weitere Bundesstellen berücksichtigen in ihrer Berichterstattung regelmässig die Situation der ausländischen Bevölkerung und die Auswirkungen der Zuwanderung in der Schweiz.

Absatz 2

Um die Integration und damit die Integrationsförderung von Bund und Kantonen beurteilen und weiterentwickeln zu können, soll mittels datengestützter Erhebungen anhand von Indikatoren ein Monitoring durchgeführt werden, das Erkenntnisse zum Integrationsgeschehen im Langzeitverlauf erlaubt. Dabei kann an die bestehenden Datenerhebungen des BFS (z. B. Integrationsindikatoren) angeknüpft werden. Das SEM kann zu diesem Zweck Dritte beauftragen. Das Monitoring ist eine Grundlage, um beispielsweise Wirkungsanalysen von einzel-