Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/94: Konzession für die SRG SSR · 16 Seiten

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Die hohen qualitativen und ethischen Anforderungen gemäss Art. 3 Konzession verlangen sodann auch eine Darstellung der Geschlechter, die der Vielfalt der Lebensrealitäten gerecht wird. Die in Abs. 3 statuierte Verpflichtung soll innerhalb der SRG zu einer entsprechenden Sensibilisierung beitragen.

Absatz 4 übernimmt den Inhalt von Artikel 2 Absatz 2 der Konzession SRG 08. Die Förderung der Integration der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz wird insofern aufgewertet, als diesem Anliegen im 3. Abschnitt („Querschnittsaufgaben“) neu eine besondere Bestimmung gewidmet wird (vgl. Artikel 12 der vorliegenden Konzession). Das publizistische Angebot für das Ausland gemäss Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 28 RTVG wird separat behandelt (vgl. Artikel16 Absatz 1 Buchstabe f und Absatz 4 der vorliegenden Konzession).

Absatz 5 lehnt sich eng an Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 3 Absatz 2 der Konzession SRG 08 an. Auf den Hinweis, dass die Berücksichtigung der unterschiedlichen Anliegen und Interessen des Publikums „innerhalb des vorgegebenen programmlichen und finanziellen Rahmens“ stattfinden sollte, wie in Artikel 2 Absatz 3 Konzession SRG 08 ausgeführt, wurde verzichtet – es handelt sich hierbei um eine Selbstverständlichkeit. Die Erfüllung des Leistungsauftrags durch die SRG setzt voraus, dass die verschiedenen publizistischen Angebote ihre jeweiligen Zielgruppen erreichen und bei ihnen eine gute Akzeptanz und Reputation finden. Insofern spielt die Reichweite eines Angebots als wesentlicher Teil der Akzeptanz innerhalb der anvisierten Zielgruppe durchaus eine Rolle.

Die Reichweite als quantitativer Faktor ist aber nicht ausreichend, um die angestrebte Wirkung eines Angebots zu ermitteln: Mittels qualitativer Umfragen muss erhoben werden, welche Wertschätzung die anvisierte Zielgruppe dem fraglichen Angebot entgegenbringt. Insofern ist die angemessene Vertretung und eine respektvolle Darstellung der verschiedenen Zielgruppen in ihrer ganzen Komplexität ein wesentliches Element für die geforderte Qualität der publizistischen Angebote der SRG. Die Reputation der Angebote misst sich auch an der Medienresonanz oder in Wettbewerben erworbenen Preisen. Folglich fällt die SRG ihre programmlichen Selektionsentscheidungen primär unter Beachtung der Qualitätskriterien gemäss Tabelle „Qualitäts- und Erfolgsdimensionen“ im Anhang.

Absatz 6 verbindet den Gedanken aus Artikel 2 Absatz 1 zweiter Halbsatz Konzession SRG 08 mit der Verpflichtung, das Rätoromanische im ganzen publizistischen Angebot angemessen zu berücksichtigen. Die für die rätoromanische Sprachregion zu veranstaltenden Radio- und Fernsehangebote sind in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 15 Absatz 1 der vorliegenden Konzession aufgeführt.

Art. 4 Anforderungen an die Qualität des Angebots und ihre Sicherung

Relevanz, Professionalität, Unabhängigkeit, Vielfalt und Zugänglichkeit gemäss Absatz 1 sind als Qualitätsdimensionen zu verstehen, die je mehrere Qualitätskriterien umfassen (vgl. Tabelle „Qualitäts- und Erfolgsdimensionen“ im Anhang). Diese Qualitätskriterien werden auf unterschiedlichen Ebenen umgesetzt. Während einige in jedem einzelnen Beitrag umgesetzt werden (z.B. sind alle Informationssendungen objektiv), sind andere auf Bereichsebene umzusetzen (z.B. Themenvielfalt). Unter «Bereichen» werden die Programmkategorien Information, Kultur, Bildung, Sport und Unterhaltung verstanden (vgl. Tabelle im Anhang).

Die Qualitätsdimensionen sind strikt zu unterscheiden von den Erfolgsdimensionen und –Kriterien (vgl. Tabelle „Qualitäts- und Erfolgsdimensionen“ im Anhang). Der Erfolg der Angebote soll sich aus der Qualität ergeben.

Die Qualitäts- und Erfolgskriterien basieren auf möglichst allgemein anerkannten wissenschaftlichen Definitionen.

Nach Absatz 3 und 4 unterzieht die SRG ihre Programme internen und externen Qualitätskontrollen und veröffentlicht die Ergebnisse letzterer. Diesen Kontrollen unterliegen die Arbeitsprozesse bei der Erstellung publizistischer Inhalte, inklusive allenfalls verwendeter Algorithmen, soweit dies für die SRG möglich ist. Dies trägt dazu bei, dass die Programme hohen Qualitätsanforderungen genügen.