Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/69: Ausführungsrecht zum Gesundheitsberufegesetz (GesBG) vom 30. September 2016 (Gesundheitsberufekompetenzverordnung, Registerverordnung GesBG, Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung); Teilrevision der Medizinalberufeverordnung, Registerverordnung MedBG, Psychologieberufeverordnung, Registerverordnung PsyG · 83 Seiten
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gesamt begrüsst, dass gestützt auf bisheriges Recht erworbene Bildungsabschlüsse den aktuellen Bildungsabschlüssen in Bezug auf die Berufsausübungsbewilligung gleichgestellt werden. Die Delegation der Anerkennungsverfahren ans SRK wird – ausgenommen im Bereich der Osteopathie – befürwortet. Diverse Stellungnehmende vermissen Ausführungen zum Anerkennungsverfahren von Diplomen aus EU/EFTA-Staaten. Diese Verfahren richten sich hingegen nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG und sind nicht Gegenstand des vorliegenden Entwurfs.
Allgemeine Bemerkungen
Die GDK sowie die Kantone AI, GE, GL, JU, OW, NW, VS und TI merken an, dass Artikel 34 Absatz 3 GesBG verletzt würde, würde man keine Anerkennungen zu altrechtlichen Abschlüssen vornehmen können.
Laut dem Kanton BE ist in der Anerkennungsverordnung aus Versorgungsgründen eine Bestimmung aufzunehmen, wonach ein Vergleich von ausländischen Bildungsabschlüssen mit altrechtlichen Abschlüssen stattfinden könne.
Der Kanton SO begrüsst, dass gestützt auf bisheriges Recht erworbene, inländische Bildungsabschlüsse – in Nachachtung des Gesundheits- und Vertrauensschutzes – mit den inskünftig verlangten Bildungsabschlüssen gleichgestellt werden.
ASI Vaud wünscht eine automatische Anerkennung der altrechtlichen Diplome seitens der Fachhochschulen, insbesondere in der Pflege.
Dakomed bemängelt, dass nur Studiengänge in der Schweiz akkreditiert werden können. Zudem bestehe durch die vorliegende Regelung die Gefahr, dass viele Osteopathen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
FH Schweiz wünscht seitens des SRK eine schnellere Bearbeitung der Anerkennungsgesuche ausländischer Abschlüsse.
IG NGH und SHV bedanken sich für die guten Erläuterungen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden sei für die Qualität von Hebammenleistungen essentiell.
Sieben Stellungnehmende (IKOG-NOWZ, SCO GE, SCO VD, SCO VS, SIJNO, SOF und SVO-FSO) sind der Ansicht, dass die Akkreditierung der Studiengänge und die Voraussetzungen zur Ausübung dieser Berufe in eigener fachlicher Verantwortung aus Gründen des Gesundheitsschutzes klar geregelt sein müssten. Dies gelte insbesondere für die Osteopathie, welche als einziger der Berufe einen Masterabschluss für die Zulassung voraussetze und darüber hinaus die Rolle als Erstversorger mit diagnostischen Fähigkeiten einnehme.
INS und SGI stellen fest, dass die Berufsverbände über das für eine Anerkennung von Abschlüssen erforderliche Wissen und über die notwendige Vernetzung im In- und Ausland verfügten. Es sei deshalb wichtig, dass diese weiterhin in die Entwicklung von Kriterien, Prozessen und Regelung betreffend die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Nachholbildung eingebunden werden.
Die OdASanté unterstützt im Hinblick auf den Fachkräftemangel die klare Regelung der Anerkennung ausländischer und altrechtlicher Abschlüsse bei den Gesundheitsberufen, insbesondere unter der Berücksichtigung der Qualitätssicherungsmassnahmen.
physioswiss begrüsst die zwei ausgeführten Grundgedanken im erläuternden Bericht, wonach Gesundheitsfachpersonen, die heute in den Kantonen ohne Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind, nicht aus ihrer bisherigen Funktion verdrängt werden sollen. Auch sei begrüssenswert, dass für bisher in eigener fachlicher Verantwortung tätige Fachpersonen keine Nachqualifizierung nötig sein soll.
physioswiss und Spitex Schweiz begrüssen die klare Regelung der Anerkennung ausländischer und altrechtlicher Abschlüsse bei den Gesundheitsberufen, insbesondere unter der Berücksichtigung der Qualitätssicherungsmassnahmen zur Sicherstellung der Patientensicherheit.
Sieben Stellungnehmende (SBK-ASI, SHV, SIGA/FSIA, SNL, SVBG, SVDE und Swiss Orthopics) weisen darauf hin, dass die Berufsverbände während der letzten Jahre enorme Anstrengungen unternommen hätten, um in Zusammenarbeit mit dem SRK klare Kriterien, Prozesse und Regelungen betreffend die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Nachholbildung zu erarbeiten. Diese seien vertraglich festgehalten und es werde davon ausgegangen, dass diese weitergeführt würden.
47/83 7_d_Vernehmlassungsbericht