Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten
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6.2 Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 2003
7. Abschnitt: Hausrecht
Art. 16a Zutrittsausweise
Die Inhalte der Absätze 1 und 2 sind neu auf Gesetzesstufe gehoben worden (Art. 69a ParlG), so dass die beiden Absätze hier aufgehoben werden können.
7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Parlamentsdienste haben eine erste Grobschätzung der finanziellen und personellen Auswirkungen vorgenommen. Da vorgesehen ist, dass die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter die Angaben zu Auftraggebern und Aufträgen selber eintragen müssen, braucht es zusätzlich zu dem heute durch die Ratsmitglieder ausgefüllten e-Formular eine neue Applikation. Es wird mit einem einmaligen Aufwand für die Projektkosten von Fr. 350'000 gerechnet. Es müssen etwa 250 Personentage eingesetzt werden. Für den Betrieb und die Wartung der neuen Lösung sowie die spezifischen Anpassungen wird mit jährlichen Kosten von 40'000 Franken und 36 Personentagen gerechnet.
Die Kosten für die erforderlichen technischen Anpassungen sind für die Mehr- und Minderheitslösung etwa gleich. Bei der Minderheitslösung ist zudem vorgesehen, dass die Verwaltungsdelegation über Zutrittsgesuche entscheiden muss. Die Entscheide über diese Gesuche müssen zuhanden der Verwaltungsdelegation vorbereitet werden, wozu zusätzliche Arbeiten notwendig sein können. Das wird mit dem heutigen Personalbestand nicht möglich sein. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht gesagt werden, wie gross der Personalbedarf sein wird, da die Umsetzung dieses Vorschlags relativ offen ist.
8 Rechtliche Grundlagen
Das ParlG und dessen hier vorgeschlagene Änderungen stützen sich auf Artikel 164 Absatz 1 Buchstabe g BV, wonach die grundlegenden Bestimmungen über die Organisation und das Verfahren der Bundesbehörden in einem Bundesgesetz erlassen werden müssen. Die ParlVV stützt sich auf Artikel 70 Absatz 1 ParlG: die Bundesversammlung erlässt die rechtsetzenden Ausführungsbestimmungen über die Parlamentsverwaltung in der Form von Verordnungen der Bundesversammlung.