Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten

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a. Name, Vorname des SPAG-Mitglieds

b. Name des Arbeitsgebers

b. Namen aller Auftraggeber, die durch das jeweilige SPAG-Mitglied direkt betreut werden, ohne Angabe der einzelnen Mandate bzw. Projekte.

3Die Angaben sind Voraussetzung einer Mitgliedschaft in der SPAG. Die Mitglieder publizieren Änderungen bis spätestens drei Monate nach Entstehung des Arbeits- oder Auftragsverhältnisses im Profil.

4Die SPAG sorgt für eine jährliche Aktualisierung des Registers.“

Diese Registrierungsvorschriften werden durch eine weitere Bestimmung (Art. 6) betreffend Offenlegungspflichten ergänzt.

Zur Überwachung der Einhaltung der Standesregeln hat die SPAG eine Standeskommission eingesetzt (Art. 7 und 8 der Standesregeln). Diese besteht aus fünf Personen, welche nicht der SPAG angehören,

Die SPAG hat rund 200 Mitglieder. Nach Angaben der SPAG sind rund 80% der im Bundeshaus tätigen Lobbyisten auch bei der SPAG.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die SPAG-Regelungen als Grundlage dienen können für die Angaben, welche Personen machen müssen, die im Parlamentsgebäude Interessen vertreten wollen. Die Unterscheidung zwischen Agenturlobbyisten und von Verbänden und Unternehmen angestellten Lobbyisten scheint sinnvoll.

2.3 Regelungen in anderen Parlamenten

2.3.1 Art der Register

Verschiedene europäische Staaten und auch die EU kennen freiwillige Register, in welchen sich Organisationen oder Personen registrieren lassen können. Dadurch erhalten sie eine bevorzugte Behandlung durch Behörden.

Diese freiwillige Registrierung unterscheidet sich vom System im amerikanischen Kongress, wonach sich Lobbyisten spätestens 45 Tage nach dem ersten Lobbykontakt, einer Anstellung oder Beauftragung zur Lobbyarbeit beim Sekretariat des Senats und beim Clerk des Repräsentantenhauses registrieren lassen müssen.

Im Bericht der „Commission européenne pour la démocratie par le droit“ aus dem Jahr 2013 wird zwischen schwachen, mittelstarken und starken Reglementierungen unterschieden.

Wer sich in schwach regulierten Systemen (EU, europäische Länder) in das Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten eintragen lassen will, muss in der Regel angeben, für wen er oder sie tätig ist. Am 14. September 2017 hat das Europaparlament allerdings beschlossen, die Transparenzvorschriften für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter massiv zu verschärfen: So sollen Lobbyfirmen und Lobbytätigkeiten ausübende Anwaltskanzleien einmal pro Jahr genaue Auskunft über Finanzen und Mandanten machen. Nichtregierungsorganisationen sollen verpflichtet werden,