Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten
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Verbandes, Zusammensetzung und Vorstand der Geschäftsführung, Interessenbereich des Verbandes, Mitgliederzahl, Namen der Verbandsvertreter sowie Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Pro Verband werden höchstens zwei Hausausweise ausgestellt.
2.3.2.3 Regelung in Frankreich
Interessant ist die Entwicklung in Frankreich. Die Assemblée nationale hat im Jahre 2009 Regeln verabschiedet, wonach Vertreter von Interessengruppen, welche auf einer vom Bureau der Assemblée erstellten Liste aufgeführt waren, Tagesbadges erhalten konnten, welche ihnen freien Zugang zum Parlamentsgebäude ermöglichten. Um auf die Liste des Bureaus aufgenommen zu werden, mussten die Interessenvertreter ein Formular ausfüllen, auf welchen sie ihr Tätigkeitsgebiet und ihre Interessen angeben mussten. Zugleich mussten sie einen „code de conduite“ unterschreiben.
In der auf den Erlass der Regeln folgenden Legislatur haben sich 141 Interessenvertreter eingeschrieben. In einem Bericht aus dem Jahre 2013 über die Wirksamkeit der Regelungen wurde dazu festgehalten, dass die Registrierung und der damit verbundene Tageszugang für die Interessenvertreter offenbar wenig attraktiv waren. Um Zugang zum Parlamentsgebäude zu erhalten, war es für sie einfacher, einen Gesprächstermin mit einem Mitglied der Assemblée zu vereinbaren.
In der Folge wurden die Regeln dahingehend geändert, dass die Registrierung nicht mehr vom Bureau geprüft wird, sondern automatisch erfolgt, nachdem die geforderten Angaben online gemacht worden sind. Dafür müssen die Registrierungswilligen nun mehr Angaben machen (z.B. betreffend die Repräsentativität ihrer Vereinigung, die Finanzierungsquellen). Da aufgrund der automatischen Registrierung eine enorme Zunahme der Zutrittsberechtigten befürchtet wurde, wurde neu ein indirektes Zugangsverfahren gewählt: Die im Register eingetragenen Personen erhalten einen Ausweis als Interessenvertreter in der Assemblée nationale, welcher jedoch nicht direkt Zugang zum Parlamentsgebäude gewährt: Erst nach Vorlegen dieses Ausweises am Empfang erhalten sie einen Tagesbadge als Interessenvertreter. Für die Interessenvertreter hat dies den Vorteil, dass sie nicht einen Termin mit einem Parlamentsmitglied abmachen müssen. Auf der anderen Seite hat das Parlament durch die Ausstellung der Tagesbadges am Empfang die Kontrolle darüber, wer das Gebäude betritt. Im Gegensatz zu früher wurden auch die Bereiche im Gebäude eingeschränkt, zu welchen die Interessenvertreter mit Tagesbadge Zugang haben. Zu diesem modifizierten System betreffend Zugang zur Assemblée nationale gibt es noch keine Auswertungen.
2.3.3 Erkenntnisse aus den Regelungen in anderen Ländern
Die von den Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern selbst vorgenommene Registrierung ist in zahlreichen Ländern Voraussetzung dafür, dass diese Personen Zugang zum Parlamentsgebäude erhalten. Es werden somit Offenlegungspflichten