Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten
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Übersicht
Wie erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Interessen Zugang zum Parlamentsgebäude? Heute können sie sich an ein Mitglied der Bundesversammlung wenden, welches für zwei Personen Zutrittsausweise ausstellen lassen kann. Dies will die parlamentarische Initiative von Ständerat Didier Berberat ändern, indem sie eine Akkreditierung von Lobbyistinnen und Lobbyisten fordert.
Die hier vorgeschlagenen Änderungen des Parlamentsgesetztes sehen vor, die Verantwortung für den Zugang von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern nach wie vor bei den Parlamentsmitgliedern zu belassen. Allerdings soll die Anzahl der Personen, welche im Parlamentsgebäude Interessen vertreten, beschränkt werden, indem jedes Ratsmitglied nur noch für eine Lobbyistin oder einen Lobbyisten einen Zutrittsausweis ausstellen lassen kann. Wie von der parlamentarischen Initiative gefordert, sollen die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zudem Angaben zu ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern und zu ihren Aufträgen machen. Im Weiteren wird gesetzlich festgehalten, dass die Ratsmitglieder von ihnen empfangene Tagesbesucherinnen und Tagesbesucher im Parlamentsgebäude zu begleiten haben: Interessenvertreter sollen nicht als Tagesbesucher die neuen Zutrittsregelungen umgehen können.
Das hier vorgeschlagene System ist einfach, kostengünstig und vollzugstauglich. Es ist informativ, indem sich die Bürgerinnen und Bürger in einem übersichtlichen Register nicht nur über Auftraggeber und Mandate der im Parlamentsgebäude tätigen Lobbyistinnen und Lobbyisten informieren können, sondern auch erfahren, wer diesen den Zugang gewährt hat. Analysen von Zutrittsregelungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass sich Systeme, in denen ein parlamentarisches Organ über den Zutritt von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern entscheidet, nicht bewähren. Es gibt keine tauglichen Kriterien für die Gewährung oder Verweigerung des Zutritts. Wer den Zugang nicht erhält, wird gegenüber anderen diskriminiert und würde wahrscheinlich den Rechtsweg beschreiten, welcher im schweizerischen System für Parlamentsentscheide bisher nicht vorgesehen ist. Die meisten Länder sehen deshalb automatisierte Registrierungen vor: Wer alle Angaben macht, erhält den Zugang. Aufgrund der Befürchtung, dass in einem solchen System zu viele Personen Zutritt erhalten, wurde auch dieser Ansatz nicht weiterverfolgt.
Eine Minderheit dagegen möchte, dass die Verantwortung für die Ausstellung von Zutrittsausweisen bei einem parlamentarischen Organ liegt, zumindest wenn es um den Zutritt von kommerziell tätigen Interessenvertretern und –vertreterinnen geht.