Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 18 Seiten

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Wichtig ist der Kommissionsmehrheit zudem die rechtliche Gleichbehandlung der verschiedenen Interessen. Es sollen nicht bestimmte Kategorien von Interessenvertreterinnen und -vertretern definiert werden, welche verschiedene Voraussetzungen für den Zugang erfüllen müssen bzw. gar keinen Zugang erhalten.

Schliesslich gilt es ein zentrales Anliegen der parlamentarischen Initiative von Ständerat Berberat zu erfüllen: Es sollte vermehrt Transparenz darüber herrschen, welche Interessen im Parlamentsgebäude vertreten werden.

Wenn die hier genannten Zielsetzungen verfolgt werden sollen, dann scheint es der Kommission unumgänglich, dass die Mitglieder der Bundesversammlung eine gewisse Verantwortung bei der Ausstellung von Zutrittsausweisen an Interessenvertreterinnen und –vertreter übernehmen.

Schliesslich hat es die Kommissionsmehrheit nicht als ihr Ziel erachtet, die professionelle und kommerzielle Interessenvertretung aufzuwerten.

5 Grundzüge der Vorlage

5.1 Auf dem heutigen System aufbauende Regelung mit Stärkung der Transparenz

5.1.1 Grundzüge des Konzepts

Die oben dargelegte Analyse verschiedener Zielsetzungen hat die Kommission zur Schlussfolgerung geführt, dass eine Lösung gewählt werden sollte, die auf dem heutigen System beruht, aber vermehrte Transparenz bringt. Wie im heutigen System sollen die Ratsmitglieder für zwei Personen Dauerausweise für den Zutritt zum Parlamentsgebäude ausstellen lassen können. Neu ist allerdings, dass nur eine dieser Personen als Interessenvertreterin oder Interessenvertreter tätig sein darf. Dauerausweise können zudem für Familienmitglieder oder persönliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ausgestellt werden. Das Ratsmitglied gibt an, ob die Person, für welche es einen Dauerausweis ausstellen lässt, Interessen vertritt, Familienmitglied oder sein persönlicher Mitarbeiter ist. Wird die Person als Interessenvertreterin oder Interessenvertreter eingetragen, dann sind deren Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu nennen. Personen, die in auf Interessenvertretung spezialisierte Unternehmungen tätig sind, haben zusätzlich Angaben zu ihren Auftraggebern sowie zu ihren Aufträgen zu machen. Dies entspricht den Anforderungen der parlamentarischen Initiative 15.433 n (Caroni) Moret. Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus.

Nach wie vor können die Parlamentsmitglieder auch Tagesbesucher empfangen, wobei dies auch Interessenvertreterinnen oder Interessenvertreter sein können. Diese Personen dürfen sich jedoch nicht unbegleitet vom Ratsmitglied im Parlamentsgebäude aufhalten. Diese an sich schon heute geltenden Regelungen soll neu gesetzlich verankert und durchgesetzt werden.