Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/17: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU · 27 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: S122-0431
4.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die vorgeschlagene Teilrevision hat keine Mehrbelastung der Kantone zur Folge. Wie bisher überprüfen die Kantone gemäss Artikel 54, ob die EHS-Anlagebetreiber ihren Meldepflichten nachkommen. Bei der Bewilligung fossil-thermischer Kraftwerke, die in kantonaler Kompetenz ist, entfällt die Voraussetzung, dass ein Kompensationsvertrag zwischen dem Kraftwerksbetreiber und dem Bund vorliegen muss.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Verknüpfung der EHS ist in der Gesamtbetrachtung im Jahr 2030 gemäss Studien18 gering und leicht positiv. Leicht negative Effekte für die Luftfahrt (Abnahme der Wertschöpfung um 163 Mio. Franken), die durch den neuen Einbezug in das EHS resultieren, werden überkompensiert durch leicht positive Effekte (BIP-Zunahme von 320 Mio. Franken) als Folge der längerfristig tieferen CO2-Kosten für am EHS teilnehmende Industrieanlagen.
Die administrativen Kosten bleiben für Betreiber von Industrieanlagen moderat. Für betroffene Luftfahrzeugbetreiber zieht der Einbezug in das EHS gemäss CO2-Gesetz einen administrativen Initialaufwand und neue administrative Kosten nach sich, die aber wie für Anlagenbetreiber moderat ausfallen. Die Mehrheit der Luftfahrzeugbetreiber ist wegen ihrer Pflicht zur Teilnahme am EHS der EU bereits mit den administrativen Prozessen vertraut. Da auch der Vollzug beider EHS kundenfreundlich über eine zuständige Behörde abgewickelt wird, sind der administrative Mehraufwand und die Mehrkosten für Luftfahrzeugbetreiber insgesamt gering.
Für Flugpassagiere ab und nach der Schweiz wird ein allfälliger Aufschlag auf die Flugticketpreise – aufgrund einer verursachergerechten Internalisierung der bisher externen CO2-Kosten – auf rund 1 Prozent geschätzt.
Diese Auswirkungen sind in der Botschaft zur Genehmigung des Abkommens detailliert beschrieben.
Um den administrativen Zusatzaufwand für Luftfahrzeugbetreiber, die sowohl im EHS der Schweiz als auch unter CORSIA Pflichten haben, so klein wie möglich zu halten, wird die Schweiz Möglichkeiten zur integrierten Berichterstattung für beide Systeme anbieten.
Betreiber von fossil-thermischen Kraftwerken waren bisher gegenüber europäischen Betreibern wegen der Pflicht zur vollständigen Kompensation ihrer Treibhausgasemissionen benachteiligt, da diese Regelung insbesondere wegen der Pflicht zur teilweisen inländischen Kompensation hohe CO2-Kosten verursachte. Mit dem Einbezug in das EHS sollte diese Benachteiligung wegfallen. Allerdings bleiben die CO2-Kosten im Vergleich zur Situation für europäische Kraftwerksbetreiber noch immer sehr viel höher, weil die CO2-Abgabe auf Brennstoffe gemäss einer neuen gesetzlichen Regelung nicht vollständig, sondern nur deren Differenz zu einem Mindestpreis, zurückerstattet wird. Der Mindestpreis muss sich nach den externen Kosten für die Emission von Treibhausgasen richten abzüglich der Kosten für abgegebene Emissionsrechte. Die aktuellste Studie des Bundesamts für Raumentwicklung ARE beziffert die externen Kosten pro Tonne CO2 auf 121.50 Franken für das Jahr 2015.19 Bei einer CO2-Abgabe von 96 Franken und externen Kosten von 121.50 Franken pro Tonne CO2 wäre bei einem Preis für Emissionsrechte von 10 Franken pro Tonne CO2 der Mindestpreis bei 111.50 Franken; für diesen Fall würde die CO2-Abgabe nicht zurückerstattet (der Betreiber bezahlt 96 + 10 = 106 Franken pro Tonne CO2). Bei einem Preis für Emissionsrechte von 30 Franken pro Tonne CO2 wäre der Mindestpreis bei 91.50 Franken; für diesen Fall würden 4.50 Franken der bezahlten CO2-Abgabe zurückerstattet (der Betreiber bezahlt 96 + 30 - 4.50 = 121.50 Franken pro Tonne CO2, d.h. die angesetzten externen Kosten).
18 Ecoplan (2016): Auswirkungen eines EHS-Linkings Schweiz-EU für den stationären Bereich; Infras (2016): Auswirkungen eines EHS-Linkings für den Bereich Luftfahrt. Aktualisierung für die Schweiz; BAFU (2017): EHS-Linking: Gesamtbeurteilung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Die Studien sind verfügbar unter www.bafu.admin.ch > Themen > Klima > Rechtliche Grundlagen > Totalrevision CO2-Gesetz > Grundlagen und Studien.
19 Bundesamt für Raumentwicklung (2018): Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz. Strassen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr 2015. 25/27 233.11-00008/00006/00002/S122-0431