Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/45: Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) · 24 Seiten
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1. Ausgangslage und Inhalt der Vorlage
Am 16. September 2016 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen (EL-Reform)1 überwiesen. Anlässlich der Schlussabstimmung vom 22. März 2019 haben Stände- und Nationalrat die Vorlage zur EL-Reform angenommen. Die Änderungen der Gesetzesbestimmungen bedingen auch Änderungen auf Verordnungsebene. Aus diesem Grund werden die Ausführungsbestimmungen in den betroffenen Verordnungen entsprechend angepasst respektive neu erlassen.
Die Anpassungen betreffen insbesondere die Einteilung der Gemeinden in die drei Mietzinsregionen, die Anpassung der Neben- und Heizkostenpauschalen, den Verzicht auf Einkünfte und Vermögenswerte, die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämie bei der EL-Berechnung, die Kosten für familienergänzende Betreuung von Kindern, den Unterbruch des gewöhnlichen Aufenthalts in der Schweiz und die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf EL.
2. Übersicht über die Vernehmlassung Adressaten Anzahl eingeladene Teil- Anzahl Stellungnahmen
auf eine Stellungnahme)
nehmende und Rückmeldungen (inkl. ausdrücklicher Verzicht Kantone 2626
Politische Parteien und Gruppierungen 134
Gesamtschweizerische Dachverbände der 32
Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände 83
der Wirtschaft Weitere interessierte Organisationen, 4425
Durchführungsstellen und Kreise Spontan eingereichte Stellungnahmen -15
Total 9475
Die Vernehmlassung dauerte von 29. Mai bis 19. September 2019. In den Stellungnahmen wurde verschiedentlich Kritik geäussert, insbesondere zur Umsetzung der EL-Reform, aber auch zu im Gesetz vorgesehenen Bestandteilen. Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind der Ansicht, dass zur einfacheren Anwendung der Reform einige Bestimmungen ergänzt werden sollten. Sie erachten es als unerlässlich, dass sowohl Verordnung als auch Wegleitung über die EL präzise Angaben für die Durchführungsstellen enthalten. Ausserdem muss für die EL-Bezügerinnen und -Bezüger eine rasche Durchführung und die möglichst einfache und wirtschaftliche Umsetzung der Reform garantiert sein.
Die Stellungnahmen beziehen sich in erster Linie auf die Dauer und die Gründe für den Auslandaufenthalt, die Definition der effektiven Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie die Einteilung der Gemeinden in die Mietzinsregionen. Die einzelnen Vorschläge werden im nächsten Kapitel erläutert. Anzumerken ist, dass einige Vorschläge Grundsätze betreffen, die bereits vom Parlament verabschiedet wurden und im Gesetz verankert sind.
1 BBl 2016 7465