Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/65: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) · 24 Seiten
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auf 48 Stunden aus. TG regt an, die Suche und Anhörung der nächsten Angehörigen gemäss Art. 8b Abs. 6 Transplantationsgesetz im Vollzugsrecht so detailliert zu regeln, dass für Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit über das verlangte Handeln im Todesfall besteht.
Artikel 10 Absatz 1: ZH findet die Begründung der Verhältnismässigkeit vorbereitender medizinischer Massnahmen während der Abklärung des Widerspruchs wenig überzeugend.
Artikel 10a Absatz 4: Swisstransplant begrüsst die Einbindung innovativer digitaler Konzepte wie der E-ID explizit und unterstützt die Bestrebung, den Gesetzesentwurf mit den entsprechenden
Bestimmungen zur Authentifizierung zu gegebener Zeit zu ergänzen. Dabei soll offenbleiben, ob die E-ID
oder ein alternatives System zur Anwendung kommt. Privatim weist darauf hin, dass aus
datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten sei, dass über eine Änderung des Transplantationsgesetzes kein Zwang zur Nutzung der E-ID geschaffen werden darf. Es soll eine alternative
Identifikationsmöglichkeit für Personen geschaffen werden, welche die E-ID nicht nutzen wollen oder können.
Kapitel 5.4.1
Privatim fordert, dass aufgrund der sensitiven Natur der zu bearbeitenden Daten hohe Anforderungen an die vertraglichen Grundlagen der Auslagerung der Registeraufgaben zu stellen seien.
ZH beantragt, dass administrative und finanzielle Auswirkungen der Widerspruchslösung und anderer Modelle (z.B. des Erklärungsmodells) abgeschätzt und dargelegt werden, inkl. der finanziellen
Auswirkungen einer höheren Spenderate auf die Gesundheitskosten und der Auswirkungen der Widerspruchslösung auf die administrativen Abläufe in den Spitälern.
Kapitel 5.4.2
ZH wünscht, dass die Informationen zur Transplantationsmedizin weiterhin durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. Die Kantone sollen nicht zu eigenen Informationsaktivitäten verpflichtet werden, sondern es soll im Ermessen der Kantone liegen, die Bevölkerung ergänzend zu informieren.
6 Umsetzung der Vorlage durch die Kantone
ZH beantragt, die Vorgaben über die Bevölkerungsinformation für die Kantone kostenneutral
umzusetzen.