Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/65: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) · 24 Seiten
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Die Einführung eines Erklärungsmodells nach dem Vorschlag der NEK wird vollumfänglich unterstützt von LU, CVP, EVP, CBCES, EKS und MERH_UZH.
ZH, GPS, SPS, SVP und iEH2 äussern sich ebenfalls positiv zum Erklärungsmodell und regen an, dieses vertieft zu prüfen.
EKS erachtet die mit dem Erklärungsmodell verbundene Auseinandersetzungspflicht als zumutbar, sofern die Option vorgesehen wird, sich nicht äussern zu müssen.
Zwei universitäre Institutionen äussern sich kritisch zum Erklärungsmodell:
ISDUNINE findet das Erklärungsmodell mit Äusserungspflicht unter dem Gesichtspunkt der Persönlichkeitsrechte heikel.
MIGUNIBE findet den mit einem Erklärungsmodell verbundenen Auseinandersetzungszwang angesichts des fehlenden Nutzens unverhältnismässig.
3.7.2 Festhalten des Spendewillens auf der Krankenversichertenkarte
Einige Stellungnehmende (FDP, SVP und SGG) weisen auf die Möglichkeit hin, den Willen auf der Krankenversichertenkarte festzuhalten, wobei FDP die parlamentarische Initiative Nantermod (18.443 «Organspende dank der Versichertenkarte stärken») zu diesem Thema explizit als Alternative zum indirekten Gegenvorschlag unterstützt.
3.7.3 Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» und weitere Vorschläge
FR schlägt vor, als Begleitmassnahme zur Einführung der Widerspruchslösung den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» auch nach 2021 weiterzuführen. GLP hält fest, dass die Massnahmen des Aktionsplans auch bei einem Wechsel zur Widerspruchslösung rasch und konsequent umgesetzt werden sollen. CNDO und PLDO sehen die Widerspruchslösung als einen noch ausstehenden, wichtigen Schritt, der sich in die umfassenden Massnahmen des Aktionsplans einbettet.
SASL geht davon aus, dass ein Wechsel zur Widerspruchslösung alleine kaum zu einer höheren Spenderate führen dürfte und fordert, dass die Einführung der Widerspruchslösung nach dem Vorbild von Spanien von weiteren Massnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Organisation und Ausbildung begleitet wird.
SPS und SVP anerkennen die Bemühungen des Bundes im Rahmen des Aktionsplans. SPS fordert, die Anstrengungen zu verstärken, um die Spenderate weiter zu erhöhen. SH begrüsst die Weiterführung des Aktionsplans unter der Zustimmungslösung. Auch HLI und SPO weisen auf die positiven Auswirkungen des Aktionsplans hin und regen an, statt der Einführung der Widerspruchslösung diesen Weg weiterzuverfolgen bzw. die Bemühungen zusätzlich zu verstärken. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende halten fest, dass auch andere Massnahmen zur Steigerung der Spenderate unter der Zustimmungslösung unterstützt werden, namentlich eine Stärkung der Rolle der lokalen Koordinationspersonen in den Spitälern (GPS, GDK), eine breite Informationskampagne zur Organspende (GPS) oder eine geförderte Verbreitung des bestehenden Registers von Swisstransplant (GDK).
Swimsa fordert eine gesetzliche Festschreibung von verpflichtenden Weiterbildungsprogrammen für das Personal und wünschst, dass der Bund Information und Ausbildung zur Organspende bereits im Medizinstudium unterstützt.
SVP schlägt vor, das Setzen von positiven Anreizen, wie in der Motion Herzog (19.3906 «Anreize statt Widerspruchslösung») angeregt, zu prüfen.
ÄPOL fordert ein generelles Verbot von Organspenden am Lebensende.