Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/65: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) · 24 Seiten

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SO, SZ, UR, TI, VD, VS, ZG, ZH), zwei Parteien (GLP, GPS) und 30 Organisationen (CHM, CNDO, FMH, H+, IDSUNINE, iEH2, IK, Insel, LK-USB, LUKS, mfe, pharmaSuisse, PLDO, PLJS, ProTransplant, SASL, SBU, SGAIM, SGGSSG, SGI, SGP, SIG, SOG, swimsa, Swisstransplant, UNIGE, unimedsuisse, USZ, VNPS, VSAO). Insgesamt 18 Stellen stimmen dem Vorentwurf ohne Änderungswünsche zu, 35 schlagen Änderungen vor.

Sechzehn Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die Vorlage explizit ab, darunter drei Kantone, drei Parteien und zehn Organisationen:

 JU befürwortet die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten».

 Mehrere Stellungnehmende favorisieren die Einführung eines Erklärungsmodells gegenüber der erweiterten Widerspruchslösung (LU, CVP, EVP, CBCES, EKS, MERH_UZH, NEK).

 FDP spricht sich für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Nantermod (18.443 «Organspende dank der Versichertenkarte stärken») aus, welche die Hinterlegung des Spendewillens auf der Krankenversichertenkarte fordert.

 SH, HLI, MIGUNIBE und SPO machen ethische Bedenken geltend. SH unterstützt jedoch die Einrichtung eines nationalen Registers zur Willensäusserung. HLI, MIGUNIBE und SPO kritisieren insbesondere, dass der Bundesrat mit dem indirekten Gegenvorschlag das obligatorische Referendum umgehe.

 HGS spricht sich für die Beibehaltung der erweiterten Zustimmungslösung aus.

 Für ÄPOL ist die enge Zustimmungslösung die einzige vertretbare Regelung, solange Organspenden am Lebensende erlaubt sind.

 Privatim fordert, dass die Vorlage Teil eines Gesamtkonzepts zu den Einwilligungen im Bereich des Gesundheitswesens und der Humanforschung sein soll.

Neun Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich weder zustimmend noch ablehnend zum indirekten Gegenvorschlag:

 BL begrüsst grundsätzlich die Einführung der Widerspruchslösung, verzichtet jedoch auf eine konkrete Präferierung von Volksinitiative oder indirektem Gegenvorschlag.

 iEH2 stimmt einer Einführung der Widerspruchslösung ebenfalls grundsätzlich zu, fordert jedoch, das Erklärungsmodell nach Vorschlag der NEK entweder als Ergänzung zum Gegenvorschlag oder als unabhängigen zweiten Vorschlag zur Diskussion zu stellen.

 TG, SPS, GDK, insieme und SBK verzichten explizit auf einen Positionsbezug für oder gegen die Einführung der Widerspruchslösung.

 BDP äussert sich skeptisch, ob die erweiterte Widerspruchslösung zielführend ist und zeigt Vorteile einer engen Widerspruchslösung auf.

 Für SVP geht der Gegenvorschlag in die richtige Richtung. Sie lehnt jedoch die Einführung eines Registers ab und äussert sich positiv sowohl zur Einführung eines Erklärungsmodells als auch zu einer möglichen Umsetzung der parlamentarischen Initiative Nantermod (18.443).

 SGG lehnt den Gegenvorschlag nicht explizit ab, äussert sich aber kritisch zur Widerspruchslösung, weil diese im Widerspruch zum Begriff «Spende» stehe.

2.2 Übergeordnete Themen

2.2.1 Rückmeldungen zum Vorgehen

AR, BDP, Swisstransplant und unimedsuisse begrüssen es, dass der Bundesrat eine Lösung auf Gesetzesebene anstrebt. Aus Sicht von H+ besteht die Gefahr, dass die Volksinitiative in einer Volksabstimmung abgelehnt würde, weshalb es einen mehrheitsfähigen und sehr klar formulierten indirekten Gegenvorschlag brauche.